Lexikon

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Auslandszahlungen sind solche Zahlungsvorgänge, die die Grenzen des Landes, in dem sich das Konto des Auftraggebers befindet, verlassen. Sie werden aus Gründen der Effizienz vorrangig bargeldlos durchgeführt. Es ist zwischen innereuropäischen und außereuropäischen Auslandszahlungen zu unterscheiden, da letztere besonders reguliert und entsprechend aufwendig sind.


Unter dem Begriff der Auslandszahlung werden sämtliche Zahlungsvorgänge (z. B. in Form einer Überweisung) zusammengefasst, die über Landesgrenzen hinausgehen. D. h. der Auftraggeber einer Zahlung veranlasst die Übersendung von Geld oder anderen Finanzmitteln ins Ausland. Auslandszahlungen sind deshalb Teil des internationalen Zahlungsverkehrs. Sie vollziehen sich nicht zwischen zwei Wirtschaftssubjekten, die sich im selben Land befinden, sondern zwischen Wirtschaftssubjekten in verschiedenen Ländern. In der Praxis unterscheiden sich Auslandszahlungen vor allem danach, in welches Land sie gerichtet sind. So unterliegen Zahlungen ins europäische Auslands weitaus weniger Vorschriften als solche, die Europa oder die Grenzen des Euroraums verlassen. Für Konsumenten stellen sich innereuropäische Auslandszahlungen durch die flächendeckende Einführung des SEPA-Systems (Single Euro Payments Area, deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) nicht anders dar als inländische Zahlungsaufträge. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften werden genauso schnell und zu den gleichen Konditionen erledigt, wie Zahlungen innerhalb Österreichs (ein bis zwei Geschäftstage). Auch die verwendeten Masken sind seit Februar 2016 identisch. Auslandszahlungen, die Europa verlassen, unterliegen hingegen zahlreichen Restriktionen und Sonderregelungen. So müssen etwa weitreichende Meldepflichten beachtet werden. Außerdem erheben Banken üblicherweise hohe Gebühren für diese Art von Auslandszahlungen. Hinzu kommt, dass allein die Angabe der IBAN nicht ausreicht. Vielmehr müssen zusätzlich die genaue Adresse des Zahlungsempfängers, die eigene Adresse und weitere Daten angegeben werden. Außereuropäische Auslandszahlungen können bis zu sieben Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.

Die Bankleitzahl ist eine Reihe aus Zahlen, welche dazu dient Banken zu identifzieren. Jede Bank hat hierbei ihre eigene und einmalige Bankleitzahl, anhand von der bei Überweisungen und anderen Transaktionen erkannt werden kann, bei welcher Bank sich ein Konto befindet.

Jede Bank und jedes Kreditinstitut welches sich am Markt befindet hat auch eine sogenannte Bankleitzahl. Hierbei handelt es sich praktisch um eine Art Kennziffer, die aus einer Zahlenfolge besteht. Jede dieser Zahlenfolgen ist dabei einmalig, so dass man anhand der Bankleitzahl, kurz BLZ, problemlos erkennen kann, bei welcher Bank sich ein Konto befindet. Daher braucht man, um Überweisungen durchühren zu können oder selbst Geld erhalten zu können jeweils neben der entsprechenden Kontonummer auch die Bankleitzahl der Bank. Anhand dieser beiden Zahlen in Kombination können Transaktionen dann problemlos zugeordnet und durchgeführt werden. Inzwischen ist die Bankleitzahl alleine für sich bei Überweisungen allerdings nicht mehr ganz so gebräuchlich. Man überweist nun, indem man eine SEPA Überweisung oder eine SEPA Lastschrift nutzt. Hierbei werden neben der Kennung des jeweiligen Landes und einer individuellen Kennzahl zum Kontoinhaber die Bankleitzahl und die Kontonummer miteinander verbunden. Auch hier spielt die Bankleitzahl also eine tragende Rolle, jedoch nicht mehr alleine für sich stehend.

Bankomaten sind also Bargeld-Beschaffungsmaschinen. Sie dienen den Menschen, indem sie in zivilisierten Ländern herumstehen und 24 Stunden am Tag Geld ausgeben können. Sie geben jedoch nur Geld aus, wenn auf einem zugehörigen Konto zur Kontokarte auch tatsächlich Geld vorhanden, oder eine Überziehung des Kontos möglich ist.

Der Bankomat ist ein Geldausgabeautomat. Darunter versteht man ein technisches Gerät zur Bargeldabhebung, welches durch Selbstbedienung der Kunden von ihrem Konto abgebuchtes Geld ausgibt. Der Bankomat wurde schon vor dem PC erfunden und war der erste Computerterminal.

Bankomaten sind heutzutage etwa 150 cm groß. Man steht ihnen "Auge in Auge" gegenüber. Sie haben an der Bedienungsseite einen Bildschirm. Umgangssprachlich "spuckt" der Bankomat Geld aus. Er spuckt es aus seinem Mund, wenn man die Bedienungsseite mit dem Bildschirm als Gesicht versteht. Meist kann man in mehreren Sprachen mit dem Bankomat kommunizieren.

Für die Bedienung benötigt man eine Kontokarte oder Kreditkarte. Man schiebt sie in den Bankomat und muss dann sein Passwort eingeben. Der Bankomat fragt, was man tun möchte: Bargeld auf die Kontokarte aufladen zum schnellen Gebrauch, Bargeld abheben, oder zum Beispiel das Mobiltelefonkonto aufladen. Die gebräuchlichste Form ist die Abhebung von Bargeld. Man tippt ein, wieviel Bargeld man haben möchte, und bestätigt die Beauftragung. Ist das Konto gedeckt, erhält man zuerst die Kontokarte zurück und dann das Bargeld. Meist kann man 400 Euro pro Tag und Kontokarte beheben.

Standorte der Bankomaten sind eigene Zonen in den Banken und Sparkassen. Meist befinden sie sich am Eingang in der Selbstbedienungszone und sind auch am Wochenende und nachts zugänglich. Ein weiterer Standort von Bankomaten ist an der Bankfassade. Hier wird der Bankomat in die Fassade integriert, und ist vom Straßenraum aus zugänglich. In den letzten Jahren haben sich noch weitere Standorte etabliert: so bieten zahlreiche Supermärkte Bankomaten im Eingangsbereich an.

Ein Bankomatstandort wird mit einer grün-blau leuchtenden Markierung an der Fassade symbolisiert. Diese Markierung steht ein wenig in den Straßenraum hinein und lässt schon von weitem erkennen, dass sich hier ein Bankomat befindet. Auf der Suche nach einem Bankomaten sollte man also nach diesem grün-blauen Zeichen oder nach einer Bank Ausschau halten. Es gibt kaum eine Bank, die keinen Automaten hat.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das eingegebene Passwort bei Benutzung des Bankomaten nicht von anderen herumstehenden Passanten mitnotiert wird. Die kriminelle Energie um diese Machinen herum ist groß. Deshalb sollte man immer wachsam bleiben. Meistens während der Nachtzeit, kommen auch sogenannte Bankomatsprengungen vor: Hierbei werden ganze Portale von Banken gesprengt, um das vorhandene Bargeld des Bankomaten zu stehlen.

Besonders beliebt ist die Bargeldabhebung am Bankomat im Ausland, da die Währungs - Wechselgebühren relativ günstig sind. Im Ausland erhält man vom Bankomat die dort landesübliche Währung "ausgespuckt".

Die Bankomatkarte ist eine Debitkarte, die in Österreich und dem Ausland zum bargeldlosen Bezahlen und dem Abheben von Bargeld genutzt werden kann. Im Gegensatz zu einer Kreditkarte ist die Bankomatkarte mit dem Girokonto des Karteninhabers unmittelbar verknüpft, sodass dieses nach Benützung der Karte belastet wird.

Bei einer Bankomatkarte handelt es sich um eine Debitkarte aus Kunststoff, die zur bargeldlosen Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen sowie zum Abheben von Geld am Bankomaten eingesetzt werden kann. Anders als bei einer Kreditkarte ist die Bankomatkarte direkt und unmittelbar mit dem Girokonto des Karteninhabers verbunden, sodass dessen Konto sofort (je nach Zahlungsverfahren auch erst nach einigen Tagen) debitiert, also belastet, wird. In Österreich kommt ein flächendeckendes System an Maestro-Karten zum Einsatz, welches von Payment Services Austria (PSA) zentral gesteuert und verwaltet wird. Es besteht ein System von mehr als 7.600 Bankomaten im gesamten Land, an welchen kostenlos Bargeld abgehoben werden kann. Sowohl inländische als auch ausländische Maestro-Karten können hierzu und zum bargeldlosen Bezahlen im Geschäft genutzt werden. Zur Verwendung der Karte ist aus Sicherheitsgründen häufig die Eingabe einer PIN (persönliche Identifikationsnummer) nötig, um sicherzustellen, dass ausschließlich der Karteninhaber die Bankomatkarte verwendet. Mit der Bankomatkarte kann darüber hinaus auch im Ausland bargeldlos bezahlt und an ca. 2 Millionen Geldausgabeautomaten weltweit (oft gegen Gebühr) Geld abgehoben werden. Seit kurzem ist es mit der Bankomatkarte auch möglich, Beträge von bis zu 25 Euro kontaktlos und ohne die Eingabe einer PIN zu bezahlen.

Eine Barauszahlung ist eine Auszahlung von Bargeld, welches von einem Bankomaten abgehoben wird oder an einem Bankschalter ausgezahlt wird. Barauszahlungen von auf dem Konto vorhandenem Guthaben können an jedem Bankomaten stattfinden, für den die Bankomatkarte zugelassen ist. Auf der Rückseite der Bankomatkarte ist aufgeführt, an welchen Bankomaten mit der Karte Geld abgehoben werden kann.

Der Begriff Barauszahlung beschreibt eine Auszahlung von auf einem Konto vorhandenem Guthaben als Bargeld. Das Guthaben kann entweder von einem Bankomaten abgehoben werden oder an einem Bankschalter ausgezahlt werden. Große Beträge, die nicht von einem Bankomaten abgehoben werden können, werden am Bankschalter einer Bank ausgezahlt. Bargeld kann an Bankschaltern jedoch auch dann ausgezahlt werden, wenn die Bankomatkarte momentan gesperrt oder verloren gegangen ist. An Bankomaten können Barauszahlungen weltweit stattfinden, sofern die jeweilige Bankomatkarte vom Bankomaten unterstützt wird. Auf der Karte und auf dem Bankomaten sind Symbole aufgeführt, die dem Kunden signalisieren, ob er am jeweiligen Ort Geld abheben kann. Wenn ein Kunde im Ausland Geld abheben möchte, fallen in der Regel Gebühren in einer Höhe von bis zu 5 € an. Gebühren für das Abheben von Bargeld können jedoch auch in Österreich anfallen, wenn Geld an fremden Banken abgehoben wird. Die Gebühren werden am Ende vom Monat von auf dem Konto vorhandenem Guthaben abgebucht.

Damit der Kunde am Ende vom Monat einen Überblick über sein Konto behält, wird jede Barauszahlung auf dem Kontoauszug protokolliert. Hierbei werden das Datum, Die Uhrzeit und die Summe festgehalten, an der die Auszahlung stattfand. Selbst der ort, an dem das Geld abgehoben wurde, wird in der Regel aufgeführt. Dank der ausführlichen Informationen wissen Kunden am Ende vom Monat immer, wann wie viel Geld ausgezahlt wurde.

Der Begriff des Bargeldes im täglichen Umgang ist ca. 100 Jahre alt. Er wird in verschiedenen Ländern und verschiedenen Sprachen für die dort gerade übliche Währen verwendet und meint, dass eine Zahlung mit Münzen und Scheinen erfolgt, und nicht mit Überweisungen, Karten-Geld oder per Kredit.

Das Bargeld kann seinen Nutzen dadurch erbringen, dass die Finanzen des Einzelnen in einer Stückelung vorhanden sind, mit der das Bezahlen von Waren und Leistungen einfach möglich ist. Da die Bezahlung mit Bargeld die häufigste Variante im täglichen Geschäftsleben darstellt, ist es üblich, ständig Bargeld bei sich zu haben. Ein Betrag wird bei der Zahlung mit möglichst passendem Bargeld beglichen, wobei die genaue Stückelung keine Voraussetzung ist, da auf den gegebenen Betrag -ebenfalls mit Bargeld- herausgegeben wird.
Üblicherweise wird Bargeld in jeder Währung mit Motiven versehen, die die Scheine und Münzen zieren - weshalb das Bargeld auch für Sammler interessant ist. Besonders Münzen, auf denen auch Jahreszahlen und Prägeanstalten sowie natürlich der Nennwert vermerkt sind, werden von Sammlern geschätzt. Darüber hinaus ist es üblich, vor allem für Kinder, in sogenannten Sparbüchsen Bargeld zu sparen, deren Gesamtwert nach der Leerung meist auf ein Sparbuch oder ein vergleichbares Konto eingezahlt wird.
Aufgrund des jederzeit gegen Waren eintauschbaren Wertes von Bargeld ist es auch als Geschenk beliebt, und wird oft in Form von Scheinen den Grußkarten oder weiteren Geschenken beigelegt.
Die Münzen und Scheine des Bargeldes durchlaufen in der Regel mehrfach den Kreislauf, indem sie vom Kunden einer Bank aus dessen Automaten geholt werden, damit eine Ware gezahlt wird und das entsprechende Geschäft das Bargeld wieder zur Bank zurückbringt, wo es nach korrekter Verbuchung seinen Kreislauf von Neuem beginnt. Kaputte oder nicht mehr zu verwendende Stückelungen werden dabei aus dem Verkehr genommen.
Bargeld unterliegt immer der Gefahr, von Kriminellen gefälscht zu werden, weshalb bei neuen Währungen verstärkt auf Sicherheitsmaßnahmen geachtet wird, die auch von Laien erkenntlich sind.

Bargeschäfte werden unter Verwendung von Bargeld, d. h. Banknoten und Münzen getätigt. Sie gelten als die Urform des Zahlungsverkehrs und sind vor allem bei Privathaushalten beliebt. Geschäfte, die den Austausch hoher Geldsummen erfordern, werden allerdings häufiger bargeldlos abgewickelt.

Bargeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie gänzlich auf die Zwischenschaltung von Banken oder Konten verzichten. Der Transfer von Zahlungen findet im Bargeschäft durch die unmittelbare Übertragung von physischem Geld (Bargeld) in Form von Banknoten oder Münzen statt. Häufig werden Bargeschäfte Zug um Zug durchgeführt, d. h. die Übertragung des Bargelds erfolgt im Gegenzug zum Erhalt einer Ware oder Dienstleistung. Das Bargeschäft gilt als die Urform des Zahlungsverkehrs und ist noch immer die unter Privathaushalten verbreitetste Form, Geschäfte abzuwickeln. Es gilt als besonders greifbar und überschaubar. Aufgrund der Notwendigkeit, Geld physisch zu transportieren, gilt das Bargeschäft jedoch insbesondere bei größeren Summen als unpraktisch und vergleichsweise unsicher. Außerdem sind Bargeschäfte anfällig für Diebstähle und Überfälle sowie Betrügereien in Form von Falschgeldgeschäften. Wirtschaft und Verwaltung setzen deshalb vorrangig auf den bargeldlosen Verkehr, bei welchem Banken zwischengeschaltet sind, auf deren Konten Geld ein- bzw. ausgezahlt oder überwiesen wird. Der Vorteil des Bargeschäfts liegt darin, dass Zahlungen ohne jegliche Zeitverzögerung (z. B. Überweisungsdauer) oder den aufwendigen Austausch von Daten (z. B. IBAN) getätigt werden können.

Die sogenannte NFC Bankomatkarte ist eine neue Form der Bankomatkarte, welche auf dem NFC (Near Field Communication) Verfahren basiert und eine Bezahlung ohne Nutzung eines Kartenlesegerätes ermöglicht. Die für die Bezahlung nötigen Daten werden mithilfe einer Antenne und in Verbindung mit der Near Field Communication Technik ausgewertet und binnen Sekunden verarbeitet.

So funktioniert eine NFC Bankomatkarte
Das Prinzip der NFC Bankomatkarte ist revolutionär, modern und innovativ. Dank einer drahtlosen Near Field Communication Technik (kurz NFC) werden die für eine Bezahlung nötigen Daten nicht mehr mittels einem Kartenlesegerät ausgelesen, sondern in Form einer drahtlosen Übertragung ermittelt.

Eine NFC Bankomatkarte ist

  • Eine besondere Form der Bankomatkarte
  • Eine Bankomatkarte die mittels drahtloser NFC Technik die Bezahlung ermöglicht.
  • Eine Bankomatkarte bei der kein Lesegerät für die Bezahlung nötig ist.
  • Eine Bankomatkarte die bei Zahlungen unter 25,00 Euro keine PIN Eingabe erfordert.

Für die Bezahlung in Geschäften, Hotels und Restaurants wird dank der NFC Technik die Bezahlung mit der Bankomatkarte zu einem schnellen und einfachen Vorgang. Um einen Zahlungsvorgang zu initiieren, wird die NFC Bankomatkarte nicht mehr in ein Lesegerät eingeschoben, sondern lediglich in den Erfassungsbereich des NFC Empfängers gehalten. Die drahtlose Near Field Communication Technik (die ähnlich dem Wireles Lan – WLAN – funktioniert) erfasst nun die Daten, die im Chip der Bankomatkarte hinterlegt sind, und leitet den Zahlungsvorgang ein.

Dank dieser sehr effizienten und zugleich dank innovativer Sicherheitsstandards gesicherten Zahlungsmethode benötigt der eigentliche Zahlvorgang nur noch wenige Sekunden. Eine klassische Bankomatkarte, die mittels Lesegerät ausgewertet wird, hingegen benötigt je nach Anbindung mit dem Bankserver mehrere Minuten um eine Zahlung erfolgreich abschließen zu können.

Ein weiterer Vorteil der NFC Bankomatkarte ist zudem die Möglichkeit die PIN Abfrage zur Bestätigung der Zahlung bei einem Wert von unter 25,00 Euro zu deaktivieren. Kleine Rechnungsbeträge zum Beispiel im Cafe oder Supermarkt können so nahezu im Vorbeigehen beglichen werden.

Die EU schafft neue Richtlinien, das Basiskonto für alle EU-Bürger:

Besonders dann ist ein Basiskonto wichtig, wenn bei einem Menschen die finanzielle Situation zurzeit erschwert ist und sich weitere Probleme dazu gesellen können. Das kann passieren bei: Wohnungslosen Menschen und Asyl suchende sowie Kunden, die eine schlechte Bonität haben. Bisher hatten diese Personen kein Recht auf ein eigenes Bankkonto, bzw. wurde ihnen die Möglichkeit genommen, ihr Vermögen darüber zu verwalten. Die EU will durchsetzen, dass sich dies zugunsten von Betroffenen in der nächsten Zeit ändern soll. Schon Mitte April 2014 wurden vom Europaparlament diese Richtlinien verabschiedet, dass jeder EU-Bürger ein Recht auf das Basisgirokonto bekommt. Die EU-Kommission, mit den Unterhändlern des Europaparlaments, und 28 EU-Staaten haben sich vorab auf diesen Kompromiss geeinigt. Die Richtlinien sollen in diesem Frühjahr, 2016, in Kraft treten. Somit haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit gehabt, die Bestimmungen in ein nationales Recht umzusetzen.

Für alle Personen ein Recht auf das eigene Konto

Bisher war es so, dass, wenn eine mangelnde Kreditwürdigkeit bestand oder es andere Problemen mit dem Konto gab, die Bank einfach alles schließen konnte. Mit einer "schlechten Bonität" war es bisher beinahe unmöglich, ein neues Konto eröffnen zu können. Noch schwerer hatten es bisher bestimmte Bevölkerungsgruppen, dessen Status als unsicher galt. Eine effektive Verwaltung der finanziellen Situation ist bekanntlich aber nur dann möglich, wenn man ein eigenes Konto hat. Alles andere kann deutliche Einschränkungen im Alltag bedeuten. Solche Einschränkungen sollen nach Willen der EU abgeschafft werden. Seit einiger Zeit ist dies ein Thema, wo das Recht auf ein eigenes Konto im Mittelpunkt steht. Nun scheint eine Einigung in greifbare Nähe gerückt.

Die Funktionalität des Basiskontos

Es handelt sich hierbei um wichtige Punkte, die zeitgemäss sind:

  • die Möglichkeit Guthaben ein- und auszahlen,
  • Überweisungen vorzunehmen, auch als Online-Konto,
  • die Abwicklung allgemeiner Bankgeschäfte.

Die Richtlinien tragen außerdem dafür Sorge, dass ein Bankwechsel zukünftig einfacher wird. Die Kunden erhalten durch ein Basiskonto mehr Freiheit. Ihre eigenen Finanzen werden durch das eigene Konto wieder leichter und sicherer zu regeln und eine normale Teilnahme an der Gesellschaft ist wieder gegeben.

Kann ein Basiskonto abgelehnt werden?

Nur in begrenzten Ausnahmefällen dürfen die Banken die Einrichtung eines Basiskontos verweigern. Das kann der Fall sein, wenn der Kunde bereits negativ aufgefallen ist, und wegen beispielsweise Finanzstraftaten bereits verurteilt wurde. Auch darf jeder nur ein Basiskonto haben. Kunden sollen aber den Anspruch auf dieses Konto einklagen können. Und die Finanzaufsicht kann Banken zu einer Einrichtung eines Basiskontos zwingen.

Beleghafte Transaktionen sind Buchungen, für die Banken einen Zahlungsbeleg ausstellen. Sie dienen dazu, die Überweisung von Geldbeträgen unmittelbar und einfach durch den Zahlungsbeleg beweisen zu können. Häufig werden Gebühren verlangt, die durch individuelle Absprachen verringert werden können.

Buchungen, für deren Durchführung ein Zahlungsbeleg ausgestellt wird, gelten als beleghafte Transaktionen. Sie bilden damit das Gegenstück zu den sogenannten beleglosen bzw. automatisierten Transaktionen, also jenen Buchungen, für die kein Zahlungsbeleg ausgestellt wird. Durch eine beleghafte Transaktion können Bankkunden nachweisen, einen bestimmten Betrag bereits überwiesen zu haben. Dies ist immer dann von Vorteil, wenn es um wichtige Zahlungsvorgänge geht, die z. B. die Entstehung eines Rechtsstreits verhindern können. Die häufigste Art, eine beleghafte Transaktion durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben, ist die Abgabe von Zahlscheinen am Bankschalter. Da die Ausstellung des Zahlungsbelegs einen Mehraufwand für die Bank darstellt, werden in der Regel Gebühren für beleghafte Transaktionen erhoben. Für Unternehmen bzw. Unternehmer sind beleghafte Transaktionen häufig sehr wichtig, sodass sie diese in höherer Anzahl in Anspruch nehmen müssen, etwa um Geschäftspartnern die Überweisung einer Rechnung anzuzeigen oder um einer Steuerprüfung des Finanzamts gewappnet zu sein. Bei Unternehmenskonten werden deshalb häufig geringere Gebühren für beleghafte Transaktionen erhoben als bei Privatkonten. Individuelle Absprachen zur Reduzierung der Gebühr mit der Bank sind ebenfalls häufig anzutreffen.

Bei beleglosen Transaktionen wird auf die Ausstellung von Zahlungsscheinen verzichtet. Sie bilden das Gegenstück zu beleghaften Transaktionen und finden häufig automatisiert statt, weswegen sie für die Banken recht aufwandslos durchgeführt werden können. Die Gebühren für beleglose Transaktionen sind in der Regel geringer als die Gebühren für beleghafte Transaktionen.

Beleglose Transaktionen finden automatisiert und ohne die Ausstellung eines konkreten Zahlungsbelegs statt. Sie bilden damit das direkte Gegenstück zu den sogenannten beleghaften Transaktionen, also allen Buchungen, für welche Banken einen Zahlungsbeleg ausstellen. Die wichtigsten bzw. gängigsten beleglosen Transaktionen sind Zahlungsaufträge, die selbständig über das Onlinebanking veranlasst werden (z. B. Online-Überweisung), und das Abheben von Bargeld am Bankomaten. Da für Banken bei beleglosen Transaktionen der Aufwand zur Ausstellung eines Zahlungsbelegs entfällt, werden beleglose Transaktionen häufig zu geringeren Gebühren als beleghafte Transaktionen durchgeführt. Manche Banken verzichten bei beleglosen Transaktionen auch vollständig darauf, von ihren Kunden eine Gebühr zu verlangen. Wer eine beleglose Transaktion veranlasst, verzichtet auf einen Zahlungsbeleg. Möchte er oder sie also die Durchführung einer Zahlung beweisen, gelingt dies nur durch aufwendige bzw. indiskrete Maßnahmen wie dem Vorzeigen eines Kontoauszugs. Vor allem für Unternehmen und Unternehmer bzw. Unternehmerinnen ist es deshalb von Vorteil, einen Großteil der anfallenden Transaktionen beleghaft durchzuführen. Um die hierfür anfallenden Gebühren gering zu halten, können Absprachen mit der Bank getroffen oder auf spezielle Geschäftskonten zurückgegriffen werden.

Der BIC ist eine international gültige Bankleitzahl, die von der SWIFT vergeben und deshalb auch SWIFT-Code genannt wird. Der alphanumerische Code dient der eindeutigen Identifizierung einzelner Zahlungsdienstleister und muss seit Februar 2014 nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen angegeben werden.

Der BIC fungiert auf Grund seiner Identifizierungsfunktion im Wesentlichen als international anerkannte und eindeutige Bankleitzahl eines bestimmten Zahlungsdienstleisters. Der BIC wird von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) vergeben, weswegen sich häufig die synonym verwendeten Bezeichnungen SWIFT-Code oder SWIFT-BIC finden. Der BIC besteht aus acht oder elf Zeichen und setzt sich aus einem 4-stelligem Bankcode, einem 2-stelligem Ländercode, einer 2-stelligen Codierung des Ortes sowie einer 3-stelligen Filialkennzeichnung zusammen, wobei letztere lediglich optional ist. Da Zahlungsdienstleister innerhalb der Europäischen Union allerdings auch über die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) zweifelsfrei identifiziert werden können, ist die Angabe der BIC bei grenzüberschreitenden Zahlungen nach dem SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) seit Februar 2016 nicht mehr notwendig. Auf die Angabe der BIC für inländische Zahlungen nach dem SEPA-Verfahren kann schon seit Februar 2014 verzichtet werden. Ein BIC, der einem Geschäftsbetrieb außerhalb des Finanzsektors zugeordnet ist, nennt sich BEI (Business Entity Identifier).

Die Bonität bewertet immer zwei Kriterien: Die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine finanzielle Lage. Durch die Prüfung der Bonität schätzt die Bank ihre Chancen ein, das verliehene Geld wieder zurück zu bekommen. Um so risikoreicher die Kreditvergabe
und damit die Bonität des Kunden ist, desto höher sind die Zinsen für die Kreditvergabe.

Vor einer Kreditvergabe wird die Bonität des Kreditnehmers ausführlich bewertet. Dazu wird die Zuverlässigkeit des Kunden bei vorherigen Kreditabwicklungen geprüft. Wer also seine Raten immer pünktlich und regelmäßig bezahlt hat, wird hier besser bewertet als ein säumiger Zahler. Besonders wichtig sind natürlich die Einkommensverhältnisse des Menschen. Ausschlaggebend sind hier die Höhe des Einkommens, der Arbeitgeber und die Sicherheit des Arbeitsplatzes sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei der Sicherheit des Arbeitsplatzes sind natürlich Beamte immer klar im Vorteil. Dem Haushaltseinkommen wird dann die Ausgabensituation und aktuelle Schuldensituation gegenüber gestellt. Hier sind die Angaben zur Miete, Eigenheim-Hypotheken und weiteren Belastungen wie Unterhaltszahlungen und Kreditraten zu prüfen. Vorhandenes Vermögen, wie zum Beispiel Grundbesitz und Immobilien ohne Belastungen verbessern natürlich die Kreditwürdigkeit des Kunden.

Doch es gibt noch weitere Kriterien, die neben dem Alter und dem Wohnort des Kreditnehmers Auswirkunken auf die Bonität habe können. In erster Linie ist dies bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckungen und Eidesstattliche Versicherungen der Fall. Aber auch bereits die Erteilung eines Mahnbescheides, die Klageerhebung und außergerichtliche Mahnung können einen Einfluss auf die Bonität haben.

Die Bonitätseinstufung anhand dieser Kriterien wird sowohl vor der Kreditgewährung als auch während der laufenden Kreditgewährung vorgenommen. Diese Einstufung wirkt sich dann bei der Gewährung weiterer Kredite, dem Abschluss von Handyverträgen und anderen langfristigen Verträgen aus. Bei einer guten Bonität ist der Zinssatz grundsätzlich niedriger als bei schlechter Bonität, da im Ratingverfahren die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung des Vertrages als besonders hoch eingeschätzt wird.
Bonitätsverschlechterungen während eines laufenden Kredites können sogar eine Kündigung des Kredits oder eine Nachbesicherung zu Folge haben. Eine Nachbesicherung kann zum Beispiel durch die Verpfändung eines privaten Fahrzeuges von entsprechendem Wert an die kreditgebende Bank erfolgen.

Da die klassische Bonitätsanalyse teilweise Kriterien umfasst, die vom Kunden nicht beeinflussbar sind, ist das Verfahren in die Kritik geraten. Einige Banken wenden mittlerweile eine Insolvenzprognoseverfahren an, das die Wahrscheinlichkeit innerhalb des Folgejahres insolvent zu werden abschätzt.

Die Buchungsposition ist ein sprachlicher Begriff, der im kaufmännischen Handeln seinen Ursprung hat und so den Weg in den alltäglichen Umgang der Banken gefunden hat. Da jeder Betrag einzeln verbucht (= aufgezeichnet, gerechnet) wird, wurde es notwendig, die damit zusammenhängenden einzelnen Elemente zu einem zusammenfassenden Begriff zu vereinen.

Logisch wird eine jede Buchungsposition immer von links nach rechts ausgefüllt. Sie beginnt am linken Rand mit dem eindeutigen Datum, dann folgt der Erklärungstext und schließlich der Betrag.
Das Datum darf nicht vergessen werden, denn er bezeichnet die rechtliche Wirksamkeit des gebuchten Geldes. Das Datum wird von der Bank eingetragen und ist juristisch zwingend, denn von ihm hängen Fristen ab, wie z. B. die Fälligkeit der Miete und von Rechnungen und viele andere Vorgänge. Wegen dieser Wichtigkeit gibt es bei manchen Banken eine Zweiteilung in „Buchung“, also das Datum, wann die Buchung vorgenommen wurde und dem „Wert“, also wann die Buchung wirksam wird. Meist ist das Datum gleich, aber eben nicht immer.
Der mittig angeordnete Erklärungstext weist in unzweifelhafter Form den Geschäftsvorgang auf. Das heißt, er beschreibt, warum das Geld abgebucht oder zugebucht wurde. Das wird üblicherweise mit den Begriffen „Rechnung“, „Gutschrift“ oder anderen Bezeichnungen gekennzeichnet. So ist bereits aus dem Text erkennbar, ob das Geld abgebucht oder hinzugebucht wurde. Diese Eigenschaft des Textes ist zwar nicht juristisch zwingend, aber er ergibt sich aus den von jedem Buchhalter beachteten GOB (= Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung). Diese haben in der EU fast Rechtsrang. Im Zuge der Umstellung auf EDV in allen kaufmännischen Bereichen ist seit den 60ern neben dem Text, der z. B. bei einer Überweisung dem Text im Betreff entspricht, die Rechnungsnummer hinzugekommen, so dass die eindeutige Zuordnung erleichtert wurde.
Der dritte Punkt, am äußersten rechten Rand, ist der alles entscheidende Betrag. Und zwar auf die zweite Stelle nach dem Komma genau oder kaufmännisch gerundet. Der Betrag kann entweder vom betreffenden Konto abgebucht werden (der Betrag erscheint im Soll, zur besseren Lesbarkeit manchmal auch mit einem Minuszeichen versehen), in diesem Fall wird das Guthaben weniger. Oder der Betrag wird dem Konto gutgeschrieben (er erscheint im Haben, versehen vielleicht mit einem Pluszeichen), dann erhöht sich das Guthaben.

Über einen sogenannten Dauerauftrag ist man als Nutzer eines Girokontos in der Lage, regelmäßig anfallende Überweisungen automatisch abwickeln zu lassen, so dass man nicht mehr an diese denken muss. Die Buchung wird dann zum gewünschten Zeitpunkt und über eine bestimmte Dauer automatisch vorgenommen.

Möchte man sich als Bankkunde die Führung seines Kontos und das Tätigen seiner Transaktionen erleichtern und zeitsparender gestalten, dann ist der Dauerauftrag hierzu ein bequemes Mittel. Bei einem solchen legt man selbst einen Datensatz zu einer regelmäßig wiederkehrenden Überweisung an. Festlegen kann man dabei die Summe welche überwiesen werden soll, die Häufigkeit in der dies geschehen soll und auch der Zeitraum, über den hinweg man diese Überweisung automatisch abwickeln lassen möchte. Hat man den Dauerauftrag eingerichtet, dann wird er innerhalb der gemachten Vorgaben automatisch vom eigenen Konto aus durchgeführt, man muss sich also nicht mehr merken, diese Überweisung durchzuführen. Ein Dauerauftrag bietet sich insbesondere bei allen wiederkehrenden Zahlungen in gleicher Höhe an, die nicht mittels Lastschrift vom Konto eingezogen werden. Häufig verwendet wird er zum Beispiel für Unterhaltszahlungen, für Zahlungen auf Sparkonten und Verträge oder auch zum Begleichen von Abschlagszahlungen, die nicht via Lastschrift abgebucht werden. Durch das flexible Bestimmen der Laufzeit für einen Dauerauftrag kann man diesen problemlos weiter anpassen wenn es erforderlich werden sollte. Fällt eine Zahlung für die man einen Dauerauftrag eingerichtet hat vor der abgesehenen Zeit wieder weg, ist das auch kein Problem, da man in diesem Fall den Dauerauftrag natürlich auch einfach wieder löschen lassen kann.

Direktbanken sind als Bankunternehmen zu verstehen, die ihre Bankgeschäfte ohne ein dazugehöriges Filialnetz anbieten, jedoch gleichen, bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Direktbanken werden auch als Internetbanken bezeichnet, da sie ihre entsprechenden Leistungen nur über das Internet und nicht auch in eigenen Filialen anbieten. Und so geschehen die etwaigen Bankleistungen einzig und allein über die Kommunikationskanäle Post, Internet sowie Telefon. Dem Kunden werden bis auf den direkten Kundenkontakt jedoch alle üblichen Bankleistungen angeboten.

Direktbanken unterscheiden sich von den regulären Filialbanken in erster Linie darin, dass sich die entsprechenden Vertriebswege der Dienstleistungen der Bank voneinander unterscheiden. Bei einer Filialbank unterhält ein Bankunternehmen mindestens eine jedoch in Regel eine Vielzahl von Bankfilialen, in denen die jeweiligen Kunden der Bank von Service-Beratern entweder beraten oder im Hinblick auf die entsprechenden Dienstleistungen bedient werden und diese dort erhalten. Bei einer Direktbank hingegen gibt es diesen Mittler zwischen dem Kunden und der Bank selbst – also den Service-Mitarbeiter oder Bankberater – in diesem Fall nicht. Hier tritt das Bankunternehmen direkt via Internet als Kommunikationsmedium an den Kunden heran. Der Kontakt ist in diesem Fall direkt, daher auch der Name „Direktbank“. Direktbanken nutzen diesen organisatorischen Vorteil, welcher vor allem Kosten auf der Anbieterseite – also der Bank selbst – bietet. Denn diese sparen sich durch die Nicht-Unterhaltung entsprechender Bankfilialen einen hohen Anteil an Verwaltungskosten gegenüber der Filialbanken ein. Neben dem Internet bieten Direktbanken meist aber auch noch weitere Vertriebswege an, die deren Kunden für das tägliche Geschäft mit der Bank nutzen können. Und so dient neben dem Telefon auch noch der Telefon- und Postverkehr als Möglichkeit, die Leistungen der Bank in Anspruch zu nehmen. Auf der Seite der Leistungen erhalten Kunden von Direktbanken das gleiche Leistungsportfolio, wie bei den Filialbanken und so bieten Direktbanken ihren Kunden das Anlegen von Girokonten, den Wertpapierhandel, etwaige Geldanlage-Formen wie z.B. Tagesgeld-, Festgeld- oder Spareinlagekonten sowie auch Ratenkredite, Immobilienfinanzierungen und Kreditkarten. Wie bei einem normalen Girokonto bei einer Filialbank auch, verfügt der Kunde von Beginn an über eine eigene Girokonto-Karte, mit welcher er bei den entsprechenden Partnern der Bank kostenlos an deren Bankomaten Bargeld abheben kann. Gegebenenfalls muss der Kunde bei Bankomaten anderer Kreditinstitute jedoch potentielle Gebühren für das Abheben von Bargeld hinnehmen. Im Gegenzug besitzen Direktbanken jedoch unschlagbare Vorteile hinsichtlich ihrer Kostenstruktur, die die meisten Direktbanken im Preiskampf mit den Filialbanken auch direkt für sich zu Nutze machen. Und so können etwaige Sparzinsen sowie weitere Konditionen wie z.B. Kreditzinsen oder Kontoführungsgebühren bei den Direktbanken in der Regel lukrativer für den Kunden ausfallen, als dies bei den meisten Filialbanken der Fall ist. Für die Eröffnung von Konten bei den Direktbanken erhalten Kunden teilweise sogar entsprechende Boni – jene Eröffnung eines Kontos bei einer Direktbank geschieht, anders als bei den Filialbanken – durch das so genannte Postident-Verfahren, mit dem die Identität des jeweiligen Konto-Eröffners zum einen geprüft und zum anderen verifiziert wird.

Der Dispositionskredit, kurz auch einfach nur Dispo genannt, ermöglicht es Bankkunden nach einmaliger Beantragung einen dauerhaften Kreditrahmen von ihrem Konto aus zu nutzen. Sie sind also in der Lage ihr Konto zu überziehen wenn nötig und müssen dies nicht jedes Mal erneut beantragen.

Der Dispositionskredit, den viele auch unter dem kürzeren Namen Dispo kennen, ist heute einer der meistgenutzten Kredite überhaupt. Es handelt sich dabei um eine besondere Kreditform, denn anders als bei einem klassischen Kredit wird der Dispo nicht einmalig ausbezahlt und dann in festen monatlichen Raten wieder beglichen. Vielmehr wird er einmalig beantragt und dann dauerhaft eingerichtet. Er ermöglicht es dem Besitzer eines Girokontos, sein Konto zu überziehen und somit mehr Geld zu nutzen, als aktuell eigentlich vorhanden ist. Ausgeglichen wird der Dispo nicht in monatlichen Raten, sondern automatisch mit Geldeingängen auf dem Girokonto. Der wieder frei gewordene Kreditrahmen kann dabei direkt auch wieder genutzt werden, um später erneut wieder rückgeführt zu werden. Der Dispositionskredit ermöglicht also eine umfängliche Nutzung des eigenen Kontos, wobei man gegen entsprechende Verzinsung des genutzten Kreditrahmens komplett im Soll und Haben Bereich des Kontos agieren kann. Verglichen mit einer lediglich geduldeten Überziehung seitens der Bank, die aber nicht schriftlich fixiert und beantragt ist, ist der Dispositionskredit in der Regel erheblich zinsgünstiger. Wie hoch der Rahmen ist, über den ein Dispo eingerichtet werden kann ist dabei ganz verschieden und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben Volljährigkeit spielen auch Einkommen, Zahlungsverhalten des Kunden und einiges mehr dabei eine wichtige Rolle. Natürlich ist man keineswegs verpflichtet einen vorhandenen Dispo auch zu nutzen und kann diesen umgekehrt auch problemlos verringern oder ganz entfernen lassen, wenn man ihn ganz oder teilweise weg haben möchte. Auch eine Erhöhung des Dispos auf lange Sicht ist natürlich möglich, wenn sich beispielsweise das Einkommen des Kontoinhabers dauerhaft geändert hat.

Bei einem Duplikatsauszug handelt es sich um die erneute Beurkundung einer oder mehrerer Kontobewegungen, für die bereits zuvor ein Kontoauszug ausgestellt wurde. Es wird also ein Duplikat eines Auszuges erstellt, dass (anders als eine Kopie) in gerichtlichen und amtlichen Prozessen bzw. Verfahren als Beweismittel uneingeschränkt zugelassen ist.

Von einem Duplikatsauszug wird gesprochen, wenn ein zuvor bereits ausgestellter Kontoauszug noch einmal ausgestellt wird. Dieser ist, anders als eine Kopie des Kontoauszugs, ein original und ebenso verbindlich bzw. aussagekräftig wie der Kontoauszug, welcher den oder die gleichen Kontobewegungen bereits bestätigte. Ein Duplikatsauszug wird in der Regel nur auf Anfrage ausgestellt. Diese Anfrage kann im Internet über das Onlinebanking, am Bankomat, am Telefon oder persönlich in der Filiale gestellt werden. Kontobewegungen, die mehr als 14 Monate zurückliegen, müssen üblicherweise erst recherchiert werden und können deshalb zumeist nur telefonisch oder persönlich angefragt werden. Die Ausstellung dauert in etwa ein bis zwei Werktage. Einige Banken erheben hierfür eine Gebühr. Diese sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sein. Die Ausstellung eines Duplikatsauszugs kann in einigen Situationen hilfreich sein. In gerichtlichen Prozessen etwa (z. B. strafrechtliche Verhandlung oder im Verfahren zur Scheidung der Ehe) gilt ein Duplikatsauszug als Urkunde und ist als solche ein voll zugelassenes Beweismittel. Dies ist bei Kopien nicht der Fall. Wenn also im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses oder eines amtlichen Verfahren ein Original vorgelegt werden muss, dieses aber verloren gegangen oder sonst nicht mehr auffindbar ist, kann es durch einen Duplikatsauszug ersetzt und in das laufende Verfahren eingebracht werden.

Banken und Kreditinstitute berechnen wichtige Grundlagen (zum Beispiel den möglichen Überziehungsrahmen oder die Kreditwürdigkeit) anhand des sogenannten Durchschnittsaldos. Dieser ergibt sich anhand einer klaren Berechnungsgrundlage aus dem durchschnittlichen Kontoguthaben der Berechnungsperiode.

So errechnen Banken den Durchschnittssaldo


Um den Durchschnittssaldo eines Bankkunden errechnen zu können, ziehen Banken und Kreditinstitute eine je nach Institut unterschiedliche Berechnungsgrundlage heran. Manche Banken nutzen für die Berechnung des Durchschnittssaldos einen Zeitraum von einem Jahr heran. Andere Banken hingegen berechnen (allem voran bei Neukunden) den Durchschnittssaldo in kürzeren Zeitspannen von zumeist drei bis sechs Monaten.

Die Berechnung des Durchschnittssaldos ist grundsätzlich eine einfache Durchschnittsberechnung. Die Bank zieht, basierend auf den Kontodaten und einem vordefinierten Berechnungszeitraum, die monatlichen Kontostände zur Berechnung des Durchschnittssaldos heran. So wird es der Bank ermöglicht, den durchschnittlichen Kontostand (Saldo) des Kontoinhabers zu errechnen und aufgrund dieser Berechnung Prognosen und Rückschlüsse auf die finanzielle Situation des Kontoinhabers zu erstellen.

Banken können mithilfe des Durchschnittsaldos

  • Rückschlüsse auf die aktuelle finanzielle Situation des Bankkunden ziehen.
  • Prognosen für die künftige finanzielle Situation des Bankkunden erstellen.
  • Auf Nachfrage Anpassungen hinsichtlich der Kontoführungskonditionen vornehmen.

Grundsätzlich gilt der so errechnete Durchschnittssaldo als Bewertungsgrundlage für wichtige Aspekte wie den Überziehungsrahmen oder aber die Kreditwürdigkeit des Bankkunden. Darüber hinaus ist ein beständig negativer Durchschnittssaldo jedoch auch ein Aspekt, der die allgemeine Bonität des Bankkunden verschlechtern kann. Ein überwiegend positiver Durchschnittssaldo kann hingegen zu verbesserten Kontokonditionen führen. Es ist somit ratsam, den eigenen Durchschnittssaldo zu erfahren und anhand dieses Werts Verbesserungen bezüglich der Verzinsung oder anfallenden Kontogebühren zu verhandeln.

Als Eigenerlag bezeichnet man einen Vorgang im Barzahlungsverkehr, bei dem man einem Dritten Bargeld mit einer Zweckbestimmung überlässt. Diese Zweckbestimmung kann zur Erhöhung der Guthabens auf einem Konto oder auch zur Verminderung von Schulden dienen. Als Gegenstück zur Bareinzahlung gibt es auch die Barauszahlung.

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Besonders häufig kommt der Eigenerlag bei den Banken vor. Einzahler sind hier überwiegend die Inhaber eines Kontos oder Sparbuches. Der Eigenerlag wird üblicherweise an einer Kasse in den Räumen der Bank übergeben oder, bei modernen Unternehmen, am Einzahlungsautomaten entgegen genommen. Hier ist sind als besonderer Kundenservice Einzahlungen auch rund um die Uhr möglich.
Bei einem Großteil der Bareinzahlungen handelt es sich um die Einzahlung von Einnahmen aus dem Einzelhandel. Große Unternehmen beauftragen hierfür meistens einen Sicherheitsdienst, der das Bargeld mit einem Geldtransporter zur Bank transportiert. Dennoch handelt es sich auch bei diesem Zahlungsverkehr um einen Eigenerlag.
Aber auch die Einzahlung von Privatpersonen, die ihr Sparschwein geplündert haben und dieses Geld nun auf ihr Sparkonto einzahlen wollen, tätigen einen Eigenerlag.

Eine weitere Variante der Bareinzahlung ist es eine Rechnung durch einen Eigenerlag zu bezahlen. Für diese Abwicklung gibt es einen Zahlschein, mit dem der Einzahler die Bank ermächtigt die Bareinzahlung an das dort genannte Bankkonto weiterzuleiten. In diesen Fällen geht die Einzahlung zunächst auf das interne Verrechnungskonto der Bank und dann weiter auf das Konto des Empfängers oder das kontoführende Institut.

Auch die Bareinzahlung von fremden Währungen, die man noch aus dem letzten Urlaub übrig hat, sind möglich. Hierbei tätigt die Bank einen Sortenankauf nach dem jeweils aktuellen Ankaufskurs. Der Wert der ausländischen Währung wird dem Konto des Einzahlers gutgeschrieben oder in der inländischen Währung wieder ausgezahlt.

Insgesamt muss die Bank bei der Einzahlung größerer Geldbeträge zur Verhinderung der Geldwäsche den Einzahler zweifelsfrei identifizieren können. Die Annahme einer großen Bareinzahlung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen über Geldwäsche. So soll verhindert werden, dass illegal erhaltenes Bargeld durch die Einzahlung auf einem Konto zu einem legalen Kontoguthaben wird.

Jede Bankeinlage besitzt ein Ausfallrisiko, wobei die Bank die getätigte Einlage nicht zurückzahlen kann. Durch die Einlagensicherung werden Maßnahmen ergriffen, um das Risiko deutlich zu reduzieren. Das Ausfallrisiko deckt dabei die Einlagen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Durch Krisen und schwaches Vertrauen der Kunden in den Bankensektor, wurde innerhalb der EU eine Einlagensicherung vorgenommen. Die jeweiligen Rahmenbedingungen wurden in den letzten Jahren weiter nach oben hin angepasst. Seit der Richtlinie aus dem Jahre 2009 wurde jede Bank innerhalb der Europäischen Union seinen Kunden eine Einlagensicherung von 100.000 Euro gesetzlich zuweisen. Vorher waren es nur 20.000 bzw. 50.000 Euro.
Bei der Einlagensicherung handelt es sich um verschiedene Instrumente beim Kapitalschutz. Dieser reicht von bestimmten Eigenkapitalvorschriften, bis hin zu einem freiwilligen Ausgleichsfonds bei den Banken.
Der eingerichtete Kapitalschutz ist ausgerichtet auf die Insolvenz einer Bank. Wenn dies der Fall ist, werden der genaue Sachverhalt und die Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Der Sparer genießt dann den Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung. Dieser garantiert, dass die Ersparnisse bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro nicht verloren sind, sondern trotzdem ausgezahlt werden können. In diesem Fall tritt die Einlagensicherung in Kraft.
Auch Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken (innerhalb der EU) profitieren von der Sicherung und dem gesetzlichen Schutz. Somit ist auch gewährleistet, dass Geldeinlagen nicht nur bei nationalen Banken einem gewissen Schutz unterstehen. Gerät eine Bank in Schieflage und muss eine Insolvenz anmelden, ist das Einlagensystem im jeweiligen Land für die ordnungsgemäße Abwicklung zuständig.
Private Banken bieten oftmals einen zusätzlichen Schutz für die Geldeinlagen ihrer Kunden. Neben der gesetzlichen Sicherung, verfügen diese Banken noch über eine freiwillige Absicherung. Hier legt die jeweilige Bank zusätzlich noch Kapital in einen Fonds, um bei Zahlungsschwierigkeiten einen maximalen Schutz bieten zu können. Dies soll vor allen eine Absicherung für Kunden sein, die mehr als 100.000 Euro bei einer Bank anlegen möchten.
Je höher das vorhandene Eigenkapital einer Bank ausfällt, umso besser ist der Schutz bei einer Zahlungsunfähigkeit gegeben. Das maßgebende Kapital, kann in jeder Bilanz bestimmt und nachgelesen werden. Bei der freiwilligen Sicherung der Bank, hat der Kunde allerdings keinen gesetzlichen Anspruch, sondern ist auf die Kulanz vom Unternehmen angewiesen.

Was genau versteht man unter dem Begriff Einzelkonto?

Ein Einzelkonto hat nur einen Kontoinhaber - das heisst, hier handelt es sich um ein Konto, das von einer einzelnen Privatperson beantragt wurde oder von einer juristischen Person gewünscht wird. Das kann beispielsweise ein Unternehmen sein. Unabhängig davon, können aber mehrere natürliche sowie juristische Personen über das Einzelkonto Verfügungsgewalt haben. Im Unterschied zu einem Einzelkonto haben beispielsweise Gemeinschaftskonten immer mehr als nur einen Kontoinhaber. Je nach der Verfügungsberechtigung handelt es sich hier dann um ein sogenanntes Und-Konto oder ein Oder Konto.

Welche Befugnisse hat ein Bevollmächtigter?

Bei einem Einzelkonto besteht die Möglichkeit, dass der Kontoinhaber einer weiteren Person eine Kontovollmacht erteilt. Dieser wird dadurch fast genauso bevollmächtigt, erhält praktisch eine Vertretungsbefugnis, Transaktionen vorzunehmen, genau, wie der Kontoinhaber selbst. Das könnte beispielsweise der Ehepartner von dem Kontoinhaber sein. Was ein Bevollmächtigter jedoch nicht darf, sind: Untervollmachten zu erteilen, weitere Konten zu eröffnen, eine Kontokündigung auszusprechen und Kontoumschreibungen durchzuführen. Auch keine Kreditkarten beantragen und einen Schließfachvertrag abschließen. Es ist eine übliche Praxis, dass sich Ehepartner oder Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, eine Bank-Vollmacht erteilen. Kontoinhaber sind immer Gläubiger oder Schuldner von einer Bank und sind Träger von Rechten und Pflichten, die aus dem Kontovertrag hervorgehen.

Die Filialbank stellt die klassische Betriebsform einer Bank dar. Durch die Unterhaltung von Filialen soll den Kunden eine persönliche und umfassende Beratung vor Ort ermöglicht werden. Im Gegensatz zu den meisten Direktbanken sind Kontoführung und Kreditkarten bei Filialbanken üblicherweise nicht kostenlos.

Filialbanken entsprechen dem klassischen Bild einer Bank. Bei einer Filiale handelt es sich um eine der Bankzentrale untergeordnete Stelle der Bank, die eine an sich organisatorisch unabhängige Einheit darstellt. Durch die Unterhaltung mehrerer Filialen, gelingt es den Filialbanken vor allem durch Kundennähe Präsenz zu zeigen. So sind sie – im Gegensatz zur Direktbank – in der Lage, persönliche Gespräche mit einem Kundenberater vor Ort anzubieten. Online-Kontaktmöglichkeiten und Telefonbanking kommen ergänzende Bedeutung zu. Das Konzept sieht vor, Kunden durch ein Filialnetz die Möglichkeit zu geben, sich eine Hausbank in der Nähe des Wohnortes zu suchen. Mit dem Netz an Filialen geht in der Regel auch ein großflächiges Netz an Bankomaten einher, die von den Kunden kostenlos genutzt werden können. Mit regional besonders verankerten Filialbanken wie Sparkassen und Genossenschaften, gibt es außerdem Kreditinstitute, die ihre Geschäftsaktivitäten bewusst auf designierte Regionen beschränken. Da die Unterhaltung von Filialen allerdings recht kostspielig ist, sind Kontoführung und Kreditkarten häufig nicht kostenlos. Außerdem bleiben die gewährten Zinssätze häufig hinter denen der Direktbanken zurück.

Die Befreiung anfallender Kontogebühren ist in Österreich für Menschen mit geringem Einkommen auf Antrag hin möglich, um so die finanzielle und somit soziale Belastung zu reduzieren. Die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung sind gesetzlich geregelt und kann der Antrag auf Gebührenbefreiung jederzeit persönlich in der zuständigen Bankfiliale beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit auf Gebührenbefreiung hinsichtlich der Besteuerung des Kapitalvermögens, welche jedoch unabhängig von der allgemeinen Gebührenbefreiung ist.

Die Besonderheiten der Gebührenbefreiung
Die Gebührenbefreiung ist eine soziale Absicherungsmöglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (all jene, die gemäß den gesetzlichen Grenzwerten am sogenannten Existenzminimum leben), die es ermöglicht die Dienstleistungen einer Bank bezogen auf das Konto gebührenfrei in Anspruch zu nehmen.

Ein Antrag auf Gebührenbefreiung ist in der Regel in jeder Bankfiliale möglich, sollte jedoch vorzugsweise in jener Filiale erfolgen, in der das Konto betreut wird. Zur Beantragung sind lediglich ein Lichtbildausweis und der Wunsch auf Gebührenbefreiung nötig. Zudem ist es nicht nötig, sich für die Gebührenbefreiung zu schämen, ist diese doch eine effektive Möglichkeit aktiv Gebühren und somit bares Geld zu sparen.

Die Gültigkeit der Gebührenbefreiung ist abhängig von der Form der Antragsstellung. Es die Möglichkeit der unbefristeten Befreiung anfallender Bankgebühren zum Beispiel für Pensionisten oder die oftmals auf ein bis zwei Jahre begrenzte Gebührenbefreiung für Arbeitslose, Geringverdiener und finanziell schwache Menschen mit geringem Einkommen.

Girokonten gibt es in vielen verschiedenen Formen. Eine dieser Formen ist das Gehaltskonto, bei dem man als Kunde besondere Vergünstigungen erhalten kann, wenn man sein monatliches Gehalt auf diesem Konto empfängt. Welche dies genau sind kommt auf den jeweiligen Anbieter an.

Girokonten gibt es inzwischen in vielen verschiedenen Formen und Varianten, die sich allesamt ein wenig voneinander unterscheiden oder sich durch Besonderheiten auszeichnen. Eine dieser Formen ist das sogenannte Gehaltskonto. Es handelt sich hierbei um ein normales Girokonto, für das man von der Bank besondere Konditionen erhalten kann, weil man sein Gehalt auf diesem Konto empfängt, also ein regelmäßiger Geldeingang in einer bestimmten Höhe vorhanden ist. Wie genau die besonderen Bedingungen für das Gehaltskonto aussehen ist dabei von Bank zu Bank verschieden, möchte man also gerne ein Gehaltskonto für sich nutzen lohnt es sich auf jeden Fall, sich erst einmal über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und diese miteinander zu vergleichen. Oftmals kann man für ein Gehaltskonto zum Beispiel einen höheren Dispo erhalten oder aber die Kontoführungsgebühren verringert oder erlassen bekommen, aber auch andere Vergünstigungen sind durchaus möglich. Auch die Verhandlung mit der Bank ist in einem gewissen Rahmen durchaus möglich.

Mit diesem Partnerkonto können sie bequem alle Ausgaben decken, die der Alltag so mit sich bringt, wie beispielsweise die Miete. So ein gemeinsames Konto ist auch ideal für Wohngemeinschaften geeignet.

Das Gemeinschaftskonto wird ab zwei oder mehreren Kontoinhabern eingerichtet


Die Kontoinhaber sind gleichermaßen bevollmächtigt, was Vorgänge auf diesem Konto betrifft. Das heisst, sie tragen alle im Girovertrag verankerten Rechte und Pflichten gemeinsam. In erster Linie werden Gemeinschaftskonten von Paaren genutzt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber zum Führen dieses Kontos nicht Bedingung, sodass grundsätzlich jeder ein Gemeinschaftskonto beantragen kann. Oft nutzen ganze Familien und Wohngemeinschaften sowie andere Lebensgemeinschaften die Vorteile eines Partnerkontos.

Was ist ein Und-Konto und Oder-Konto?

Ein Gemeinschaftskonto bietet immer die Möglichkeit, als sogenanntes Und-Konto geführt zu werden oder als Oder-Konto zu nutzen. Das Oder-Konto bietet dem Nutzer eine flexiblere Variante. Bei dem Oder-Konto dürfen alle Inhaber des Girokontos hierüber verfügen. Jeder der Verfügungsberechtigten ist bevollmächtigt, eigene Entscheidungen zu treffen und Transaktionen durchzuführen, ohne dass das Einverständnis der anderen Kontoinhaber vonnöten ist. Ausnahmen ergeben sich lediglich durch eine Kündigung des Gemeinschaftskontos, wenn die Aufnahme eines Kredites beantragt wird oder Dritte erhalten eine Vollmacht. In den erwähnten Fällen müssen aller Kontoinhaber unterschreiben.

Wer hier kein Risiko eingehen möchte und lieber sämtliche finanziellen Entscheidungen grundsätzlich in Absprache mit den übrigen Kontoinhabern treffen will, sollte sich für die andere Variante, das Und-Konto, entscheiden. Bei einem Und-Konto müssen stets alle Verfügungsberechtigten ihr -ja- geben, bevor irgendwelche Bankgeschäfte vonstattengehen gehen können. So haben alle Beteiligten stets die volle Kontrolle über dieses Konto. Ein kleiner Nachteil mag sein, dass sich die Kontoführung manchmal etwas umständlich und auch zeitaufwendig gestaltet.

Welche steuerlichen Aspekte gelten beim Gemeinschaftskonto?

Wie bei allen anderen Kapitalanlagen entsteht auch für das Guthaben, das auf einem Gemeinschaftskonto entsteht Steuer verlangt. Der Steuersatz beträgt zurzeit 25 Prozent für Bankguthaben. Diese Abgeltungssteuer wird in Österreich Kapitalertragsteuer genannt

Was passiert bei Tod eines Kontoinhabers?

Verstirbt ein Kontoinhaber, kommen automatisch die Erben mit in den Kontovertrag rein. Sie bekommen dann den Anteil des Guthabens, der auch dem Erblasser hätte zustehen müssen. Wenn dieser nur schwer festzulegen ist, wird die Summe zu gleichen Teilen vergeben. Im Erbfall greifen andere Regelungen in puncto Und- und dem Oder-Konto. Stirbt jemand vom Oder-Konto, ist der zweite Kontoinhaber allein berechtigt. Den Erben gegenüber zahlt er lediglich den genannten Ausgleich. Beim Und-Konto kann der zweite, noch lebende, Kontoinhaber immer nur in Abstimmung mit den Erben finanzielle Kontovorgänge tätigen – diese sind also ebenfalls bevollmächtigt.

Girokonten ohne Gebühren nennt man alle Konten, für die man als Kunde keine monatliche Grundgebühr oder Gebühren für das Ausführen verschiedener Transaktionen bezahlen muss. Girokonten ohne Gebühren können dabei aus verschiedenen Gründen ermöglicht werden.

Jeder Besitzer eines Kontos kennt auch die damit verbundenen Kosten, welche in regelmäßigen Abständen vom Konto direkt abgebucht werden. In der Regel handelt es sich hierbei um die anfallenden Grundgebühren für die Nutzung des Kontos sowie die Kontoführungsgebühren, die je nach Menge der ausgeführen Transaktionen anfallen.Je nach dem welches Konto man hat und wie häufig man dieses verwendet, können sich diese Kosten durchaus deutlich bemerkbar machen. Die Alternative hierzu ist es, Girokonten ohne Gebühren zu nutzen. Bei diesen fallen die normalen Gebühren nicht an, lediglich reguläre Zinsen falls ein Dispo vorhanden ist oder Überziehung ermöglicht wird, sind zu tragen. Girokonten ohne Gebühren sind bei einigen Banken ein Angebot speziell für Schüler und Studenten oder Menschen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Aber auch unter anderen Voraussetzungen ist es mitunter möglich, das man ein Konto ohne Gebühren nutzen kann, zum Beispiel wenn es sich um ein reines Online Konto handelt. Wichtig ist im Vorfeld natürlich, sich zu vergewissern das man selbst die Bedingungen für ein Konto ohne Gebühren erfüllt und zu vergleichen, wo man mit einem solchen die besten Leistungen und Bedingungen erhalten kann.

Bekommt man für gespartes Guthaben auf einem Konto von der Bank Zinsen gutgeschrieben, dann spricht man von den sogenannten Habenzinsen. Habenzinsen sind eine gute Möglichkeit, mehr aus seinem Geld zu machen, variieren jedoch je nach Art des Kontos in ihrer Höhe.

Die sogenannten Habenzinsen sind im Grunde genommen das, was für alle die Geld sparen reizvoll ist. Man bekommt für Guthaben auf Konten, Sparanlagen und so weiter von seiner Bank Zinsen gutgeschrieben, welche auf das gesparte Geld hinzu gerechnet werden. Dies sind die Habenzinsen. Ihre Höhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Neben den individuellen Konditionen der Bank und der Art der Anlage hat auch die Höhe des vorhandenen Guthabens natürlich Einfluss auf die Habenzinsen, denn verzinst wird nur das, was als Guthaben bereits vorhanden ist. Wie hoch die Habenzinsen in Prozent im Verhältnis zum gesparten sind, kommt darauf an um welche Art der Anlage es sich handelt und welche genauen Konditionen die Bank in diesem Bereich zu bieten hat. Möchte man also eine Sparanlage nutzen, um so mehr aus seinem Geld zu machen, dann sind die Habenzinsen dabei ein wichtiger Faktor, auf den man beim Vergleichen und Aussuchen sein Augenmerk richten sollte.

Bisher war in jedem Land die Kennung von Bankverbindungen anders. In Österreich bestand sie zum Beispiel aus der fünfstelligen Bankleitzahl und der Kontonummer. In verschiedenen anderen Ländern war die Empfängerbank wiederum in der Kontonummer des Adressaten verschlüsselt.

Die Bezeichnung IBAN steht für die "International Bank Account Number". Es handelt sich um eine international standardisierte Nummer, durch die jedes Girokonto in einem der teilnehmenden Länder eindeutig bezeichnet und definiert wird. Während die IBAN bislang ausschließlich im internationalen Zahlungsverkehr erforderlich war, muss sie seit der Einführung der EU-weiten einheitlichen Überweisung seit Beginn dieses Jahres auf allen Überweisungsträgern angegeben werden.

Ziel der Einführung der IBAN ist die einfachere Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Dadurch wird ermöglicht, dass einheitlich das Konto, die Bank und das Land des Zahlungsempfängers auf gleiche Weise ermittelt werden können. Die IBAN ist somit eine weltweit gültige Nummer für die Bezeichnung eines Girokontos, die im Zusammenhang mit der Einführung des SEPA-Systemes für Überweisungen seit 2008 schrittweise die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl abgelöst hat. SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und benennt den europäischen Zahlraum, bei dem seit 2008 durch einen einheitlichen Zahlungsträger, die SEPA-Überweisung, die bisher gültige EU-Standardüberweisung abgelöst wurde.

Eine IBAN darf nur von einem Finanzinstitut herausgegeben werden, was bedeutet, dass diese nicht von jedermann selbst "erstellt" werden darf.

Der EBS-Standard (European Banking Standard) regelt noch weitere Punkte, die über den ISO-Standard 13616 hinausgehen. Festgelegt wurde unter anderem, dass alle Zeichen nur in Großbuchstaben dargestellt werden dürfen.

Pro Land wird eine bestimmte Länge der BBAN festgelegt, wobei die IBAN höchstens 24 Stellen haben darf. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Länderkennzeichen, wie zum Beispiel AT für Österreich sowie einer daran anschließenden zweistelligen Prüfsumme für die ganze IBAN. Die Prüfziffern haben den Zweck, Fehlüberweisungen zu vermeiden, sodass eine Bank schon bei Entgegennahme eines Überweisungsauftrages die Korrektheit der IBAN prüfen kann. Je nach nationaler Ausprägung von Bankleitzahl und Kontonummer ist die IBAN unterschiedlich lang. Die IBAN eines österreichischen Kontos hat immer 20 Stellen.

Wird die IBAN ohne den ersten Viererblock, also ohne Länderkennzeichen und Prüfziffer gschrieben, spricht man von der BBAN. BBAN ist der letzte Teil der IBAN und steht für "Basic Bank Account Number", welche die jeweils länderspezifische Bankkontonummer darstellt. Ebenso wurde die Darstellung der IBAN standardisiert, wobei die Festlegung auf eine Viererblockung erfolgte, bei denen die letzte Gruppe eine Länge von bis zu vier Stellen haben kann. Auch gibt es keine Sonderzeichen.

Die IBAN baut sich grundsätzlich wie folgt auf:

  • Zweistelliger alphabetischer Ländercode,
  • zweistellige Prüfziffer für die gesamte IBAN,
  • Basic Bank Acount Number (BBAN), die aus der Bankidentifikation (IID) sowie der Kontoidentifikation (BAN) zusammengesetzt ist.

Dadurch ist es möglich, aus jeder IBAN alle Daten zur Identifikation des Empfängers zu erkennen. Diese können schneller und effizienter als bisher verarbeitet werden.

Ein Jugendkonto ist ideal für Kinder und Jugendliche geeignet, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Kinder und Jugendliche können auf einem Jugendkonto Geld einzahlen, welches sie verdient oder von ihren Eltern als Taschengeld erhalten haben. Wenn sie das Geld benötigen, um etwas zu kaufen, können sie mit ihrer Bankkarte den benötigten Betrag an einem Automaten abheben. Sobald ihr Guthaben aufgebraucht ist, müssen Jugendliche wieder Geld auf das Konto einzahlen, um wieder etwas davon abheben zu können, da das Jugendkonto nicht überzogen werden kann.


Bei einem Jugendkonto handelt es sich in der Regel um ein einfaches Girokonto, welches für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet ist. Auf dem Konto können Kinder und Jugendliche Geld einzahlen, welches sie durch Ferienjobs verdient haben oder welches sie von ihren Eltern erhalten haben. Viele Eltern überweißen jeden Monat einen bestimmten Betrag an Taschengeld auf das Jugendkonto. Über das Geld können die Jugendlichen dann verfügen, wenn sie sich beispielsweise neue Kleidung oder neue Technik kaufen möchten. Mit der EC-Karte ist es darüberhinaus auch möglich, in Cafés, Restaurants und Hotels bargeldlos zu bezahlen. Jugendliche können mit einem Jugendkonto sogar im Internet einkaufen. Überweißungen an landesinnere und internationale Bankkonten können von einem Jugendkonto ebenfalls getätigt werden. Für Überweißungen ins Ausland fallen die üblichen Überweißungsgebühren an, die bei allen Kontotypen anfallen.

Ein wichtiger Vorteil bei Jugendkonten ist, dass diese nicht überzogen werden können. Wenn das eingezahlte Guthaben aufgebraucht ist, können Jugendliche kein Geld mehr abheben oder bargeldlos bezahlen. Dadurch sind Jugendliche davor geschützt, Schulden zu machen, für die die Eltern in der Regel aufkommen müssen. Ohne die Möglichkeit, das Konto überziehen zu können, sollten Jugendliche immer über ihren Kontostand informiert sein, damit sie bei einem Einkauf nicht in Erklärungsnot geraten, wenn nicht genügend Geld auf ihrem Konto ist.

Jugendkoten werden von Banken zu sehr günstigen Konditionen oder sogar kostenlos angeboten. Wenn die Eltern auf einer Bank ihr Hauptkonto haben, können sie auf dieser Bank ein Jugendkonto beantragen, welches zu diesen günstigen Konditionen angeboten wird. Viele Banken bieten sogar die Möglichkeit, das Jugendkonto bis zum 21. Lebensjahr weiterzuführen. Darüberhinaus kann ein Jugendkonto in vielen Fällen während einer Ausbildung oder einem Studium weitergeführt werden. Die jungen Erwachsenen profitieren dadurch weiterhin von den niedrigen Gebühren oder nicht vorhandenen Gebühren des Kontos.

Die Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer. Sie wird als sogenannte Quellensteuer von dem Unternehmen einbehalten, das die Kapitalerträge eines Kunden auszahlt. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Bank, ein Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft handeln. Dieses Unternehmen führt die einbehaltenen Steuererträge dann an das zuständige Finanzamt ab. Der jeweilige Steuerpflichtige muss alle Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angeben. Dies gilt auch für Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen, wie zum Beispiel Zinsen aus Privatdarlehen.

Die Kapitalertragssteuer ist in Österreich eine Abgeltungssteuer, die nach der abschließenden Festsetzung nicht mehr in das zu besteuernde Einkommen einbezogen wird.

In Österreich beträgt die Kapitalertragssteuer seit dem 01.01.2016 25 % für Bankzinsen und 27,5 % für alle anderen Zinsen, wie zum Beispiel Dividenden. Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit die Veranlagung zur Kapitalertragssteuer zu wählen. Bei dieser Option wird der Kapitalertrag zu allen anderen Einkünften dazu gerechnet und mit dem allgemeinen Steuertarif versteuert. Diese Regelung gilt allerdings nur für Personen, deren Einkünfte sowieso schon dem besonderen Steuersatz von 25 % oder 27,5 % unterliegen.
Steuerpflichtige, die nur geringe Kapitalerträge erzielen, die unter dem Freibetrag liegen und dadurch nicht steuerpflichtig sind, haben die Möglichkeit bei Ihrer Bank, der Versicherung oder ähnlichem, einen Freistellungsauftrag von der Besteuerung der Kapitalerträge zu stellen. Dadurch wird die Bank verpflichtet, die Zinsen in voller Höhe an den Kunden auszuzahlen. Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank die Zinsen oberhalb der Freigrenze an das Finanzamt ab. Hat man mehrere Konten bei verschiedenen Banken, kann der Betrag des Freistellungsauftrages aufgeteilt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge nicht überschritten wird.
Kapitalerträge im Sinne der Kapitalertragssteuer sind alle Zinsen auf Spareinlagen auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld und dem Sparbuch. Ferner sind Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere wie Geldmarkt und Rentenfonds sowie aus der Kapitallebensversicherung zu besteuern. Zinsgewinne aus Investmentfonds, Erträge aus Genussscheinen, offenen Immobilienfonds, Aktiendividenden, Kursgewinnen aus Verkäufen von Aktien, Anleihen und Fonds sind ebenfalls dem Finanzamt zu melden. Ebenso müssen Kapitalerträge von Konten und Depots, die im Ausland geführt werden, dem Finanzamt anzugeben. Als Besonderheit ist hierbei zu beachten, dass ausländische Banken die Kapitalertragssteuer nicht automatisch an das inländische Finanzamt weiterleiten. Der Kunde muss diese Angaben selbst in der jährlichen Steuererklärung machen.

Ein Konto ist eine Struktur zur Erfassung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Verschiedene Mittel ermöglichen hier die Bewegung von Geldern, beispielsweise in Form von Überweisungen, Abbuchungen, Verrechnungen oder Wechsel. Auf einem Konto wird über Einnahmen und Ausgaben genau Buch geführt. Die Kunden einer Bank können die Bewegungen meist bequem per Kontoauszug nachvollziehen.


Der Begriff "Konto" entstammt dem italienischen Wort "conto", welches für "Berechnung" steht. Konten sind nichts anderes als eine Art von Buchhaltung. Es gibt eine Soll- und eine Haben Seite, auf der die verschiedenen Transaktionen verbucht werden. Konten variieren in ihrer Art, so gibt es beispielsweise Girokonten für private- aber auch geschäftliche Zwecke. Diese dienen den alltäglichen Transaktionen, welche im Geschäftsverkehr oft nötig sind. Tagesgeldkonten hingegen sind weniger für die täglichen Transaktionen geeignet als viel mehr zur Geldanlage kurzfristiger Liquiditäten. Kreditkonten ermöglichen dem Inhaber einen Verfügungsrahmen, den er bei Bedarf - allerdings gegen Zinsen - nutzen kann. Auch normale Girokonten können über das Guthaben hinaus einen Verfügungsrahmen bereitstellen. Dieser schlägt aber normalerweise mit recht hohen Zinsen zu Buche und sollte nur bei sehr kurzfristigen Engpässen genutzt werden.

Jeder der ein Girokonto besitzt bekommt zu diesem auch regelmäßig einen entsprechenden Kontoauszug. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, auf dem alle Buchungen die über das Konto gelaufen sind vermerkt werden, so dass man jederzeit seine Geldeingänge und Ausgänge nachvollziehen kann.

Für jeden Bankkunden stellt ein Kontoauszug die Möglichkeit dar, seine verschiedenen Transaktionen dauerhaft griffbereit zu haben, um so Nachweise über Zahlungen zu besitzen oder auch einfach nur nachvollziehen zu können, was sich wann auf dem Konto bewegt hat. Neben den wichtigsten Daten zum Konto selbst und dem Inhaber befinden sich auf einem Kontoauszug alle Bewegungen die auf dem Konto im entsprechenden Zeitraum stattgefunden haben. Man findet hier also alle seine Geldeingänge, Überweisungen und Daueraufträge die verbucht worden sind. Zahlungseingänge sind dabei als Haben verzeichnet, werden in blau oder mit einem Plus Zeichen markiert, während Abbuchungen ein Soll darstellen und demnach in rot gekennzeichnet werden oder mit einem Minus Zeichen markiert. So kann auch ein Laie seinen Kontoauszug in der Regel problemlos verstehen. Da der Kontoauszug ein wichtiges Dokument und einen Nachweis über Transaktionen darstellt, gilt es diesen aufzubewahren. Hierfür gibt es spezielle Ordner, in denen man seine Kontoauszüge der Reihe nach einordnen und aufbewahren kann.

Unter den Begriff Kontoführung fallen alle Aktivitäten, welche an einem Konto getätigt werden. Bei diesen Aktivitäten handelt es sich vorwiegend um das Überweisen und Empfangen von Geldsummen, um das bargeldlose Bezahlen mit einer Bankomatkarte und um das Abheben von Bargeld. Jede Aktivität eines Kontos wird auf Kontoauszügen protokolliert, die vom Kunden in Papierform oder im Internet angesehen werden können.

Der Begriff Kontoführung beschreibt das Führen eines Kontos. Das Abheben von Bargeld, das überweißen und Empfangen von Geldbeträgen und das Bezahlen mit Bankomatkarte, sind Aktivitäten, die unter den Begriff Kontoführung fallen. Wichtig für Banken ist der Begriff Kontoführung, weil Kunden über ihre Kontoführung informiert sein möchten. Um sich über die Kontoführung zu informieren, können Bankkunden Kontoauszüge an Kundenterminals ausdrucken oder online ansehen. Selten gibt es noch Banken die ihren Kunden einen Kontoauszug in Briefform zusenden, denn mittlerweile wird der Kontoauszug über einen Kontoauszugsdrucker oder online über das e-Banking ausgedruckt. Wenn ein Kunde einen Kontoauszug bei seiner Bank ausdruckt, listet er alle Aktivitäten seid dem letzten Ausdruck eines Kontoauszugs auf. Alle Aktivitäten werden mit Datum, Uhrzeit und Ort angegeben, sofern es sich um Geldabbuchungen handelt. Wenn es sich um erhaltene oder überwiesene Geldbeträge handelt, werden neben dem Datum und Uhrzeit auch die Empfänger aufgelistet, die das Geld überwiesen oder erhalten haben. Die Informationen über die Kontoführung sind sehr ausführlich, damit der Bankkunde sich genau im Klaren über seinen Kontostand ist.

Gebühren für die Kontoführung

Da das Protokolieren der Kontoführung einen gewissen Aufwand erfordert, erheben Banken Gebühren dafür. Die Gebühren belaufen sich meist auf einen einstelligen Eurobetrag pro Monat. Einige Banken erheben für die Kontoführung gar keine Gebühren, meist sind dies Direktbanken.

Hat man ein Girokonto und verwendet dieses, dann fallen in der Regel auch Kontoführungsgebühren an. Diese bestehen aus einer Grundgebühr und zusätzlichen Gebühren für die verschiedenen Transaktionen, welche durchgeführt wurden.

Jeder Bankkunde, der ein Girokonto hat, muss in aller Regel auch die sogenannten Kontoführungsgebühren bezahlen. Diese beinhalten normalerweise eine feste Grundgebühr, welche die Bank für die Bereitstellung eines Kontos verlangt sowie Gebühren für die einzelnen Transaktionen anfallen. Auch eventuelle Zinsen werden zusammen mit den Kontoführungsgebühren vom Konto eingezogen. In welcher Häufigkeit die Kontoführungsgebühren vom Konto abgebucht werden kommt auf den jeweiligen Anbieter und auch auf die Art des Kontos an. Bei manchen Banken wird die Kontoführungsgebühr monatlich fällig, andere rechnen pro Quartal, Halbjahr oder auch Jahr ab. Es gibt natürlich auch gebührenfreie Kontomodelle, bei denen keine Kontoführungsgebühren anfallen. Diese sind meistens speziell an Schüler und Studenten gerichtet, es gibt aber auch gebührenfreie Konten für erwachsene Menschen, die an andere Bedingungen gebunden sind. Hier gibt es beispielsweise Modelle, bei denen man unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze keine Gebühren für sein Konto bezahlen muss oder aber oberhalb einer gewissen Grenze keine solchen anfallen. Ob man selbst für ein solches Konto ohne Gebühren in Frage kommt oder aber wo man generell die günstigsten Konditionen für ein Konto erhalten kann, ermittelt man anhand der großen Auswahl am Markt am besten über einen entsprechenden Vergleich, bei dem man sich eine gute Übersicht verschaffen kann.

Eröffnet man ein Konto bei einer Bank, dann erhält man hierzu automatisch seine Kontonummer. Diese ist eine einmalig pro Bank vergebene Zahl, anhand von der sich klar erkennen lässt, um welches Konto es sich handelt. So kann auch ohne einen Namen das Konto seinem Besitzer zugeordnet werden.

Jeder Bankkunde, der ein Konto für sich eröffnet, bekommt zu diesem direkt seine sogenannte Kontonummer. Diese ist eine einmalige Nummer bei der entsprechenden Bank, welche eine sofortige Zuordnung zum entsprechenden Kunden möglich macht. Möchte man Zahlungen auf sein Konto empfangen können, dann muss man diese Nummer zusammen mit der Bankleitzahl seiner Bank angeben. So können die Banken untereinander problemlos Transaktionen abwickeln. Auch ohne den vollständigen Namen zu haben ist eine Überweisung anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl dabei jederzeit möglich. Umgekehrt sehen Empfänger von Zahlungen bei Eingang von Geld auf ihrem Konto natürlich auch, von welcher Kontonummer aus die Zahlung angewiesen wurde und können somit zuordnen, woher das jeweilige Geld kam. Inzwischen wird die Kontonummer alleine für sich eigentlich nicht mehr verwendet, sondern das sogenannte SEPA Verfahren, bei dem die Kennung des Landes mit einer individuellen Kennzahl, der Kontonummer und der Bankleitzahl zu einer Zahl zusammengefasst wird.

Für alle die sich finanziellen Freiraum wünschen ist eine Kreditkarte eine praktische Möglichkeit. Sie bietet einen flexibel nutzbaren Kreditrahmen, der nicht für jede Nutzung neu beantragt werden muss und dabei festen Vorgaben unterliegt, die die Handhabung regeln.

Eine Kreditkarte ist im Grunde genommen ein flexibler Kredit für die Hosentasche, mit dem man sich einen gewissen finanziellen Freiraum verschaffen kann. Beantragt und erhält man eine Kreditkarte, dann wird auf dieser ein fester Kreditrahmen eingeräumt. Diesen kann man nutzen, indem man mit der Karte bezahlt oder aber Bargeld am Automaten abhebt, wann immer man dies gerne möchte. Den verwendeten Kreditrahmen der Kreditkarte bezahlt man dann in kleinen monatlichen Raten wieder zurück, bis die Karte wieder bei Null steht. Noch verfügbarer Kreditrahmen oder Rahmen der durch Abzahlung der Raten wieder frei geworden ist kann man dabei jederzeit erneut nutzen, so lange die Rückzahlung problemlos erfolgt. So ist man innerhalb des vorgegebenen Rahmens in der Lage, finanzielle Engpässe zu umschiffen, größere Anschaffungen auch kurzfristig zu tätigen oder sich einfach Freiraum zu verschaffen. Um eine Kreditkarte erhalten zu können müssen, wie bei jedem Kredit, gewisse Vorgaben erfüllt werden. Neben Volljährigkeit und einem entsprechenden Einkommen gehört dazu auch eine ausreichend gute Bonität. Wie hoch der Kreditrahmen auf der Kreditkarte jeweils ist, kann ganz verschieden sein. Dies kommt sowohl auf den gewählten Anbieter an, als auch auf dessen Konditionen und das Einkommen des Besitzers der Kreditkarte. Auch die anfallenden Zinsen und Gebühren für die Kreditkarte liegen von Anbieter zu Anbieter verschieden hoch.

Die sogenannte Kundenkarte ist im internationalen Bankwesen in der Regel eine Plastikkarte in Scheckkartengröße auf welcher zahlreiche persönliche Daten des Bankkunden hinterlegt sind. In Österreich ist die Kundenkarte jedoch in ihrer Funktionsweise vielseitig nutzbar. Stell sie doch die Basis für zahlreiche Banktransaktionen dar.

Die Kundenkarte und ihre Besonderheiten
Kunden einer österreichischen Bank oder Sparkasse erhalten im Zuge der Kontoeröffnung eine sogenannte Kundenkarte. Auf dieser Kundenkarte sind im Frontbereich neben dem sichtbar angebrachten Kartenchip der Kundenname sowie die Kontonummer eingeprägt. Auf der Rückseite der Kundenkarte befinden sich wichtige Informationen bezüglich der Kontaktmöglichkeit zur Bank sowie relevanter Informationen für den Notfall.

Die Kundenkarte:

  • Ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat.
  • Enthält neben wichtigen Kundendaten einen Computerchip.
  • Wird für diverse Banktransaktionen benötigt.

Eine Kundenkarte einer österreichischen Bank ist weit mehr als eine schlichte „Mitgliedskarte“ wie man sie aus anderen Branchen kennt. Durch den enthaltenen Computerchip ist die Kundenkarte gleichermaßen Informationsgrundlage für den Bankkunden wie auch wichtigstes Utensil für die alltäglichen Bankgeschäfte.

Die Kundenkarte einer Bank findet mitunter Anwendung, wenn Kunden im Foyer der Bank ihre Kontoauszüge ausdrucken lassen möchten, Transaktionen am Bankomat getätigt werden sollen, am Selbstbedienungsterminal Überweisungen eingereicht werden oder Bargeld am Bankomat abgehoben werden soll. Darüber hinaus ist die Kundenkarte einer österreichischen Bank zugleich auch Bankomatkarte, wodurch die bargeldlose Bezahlung mittels der Kundenkarte ermöglicht wird.

Die Kundenkarte kann genutzt werden für:

  • Bargeldlose Zahlungen in Österreich.
  • Abhebung von Geldbeträgen am Bankomat.
  • Verwaltung von Zahlungen am Selbstbedienungsschalter.
  • Zum Ausdruck der aktuellen Kontostände.
  • Zur Verifikation der eigenen Person am Kundenschalter der Bank.

Während die Kundenkarte in vielen europäischen Ländern lediglich eine reine Kundenverifikation darstellt, ist sie in Österreich gleichermaßen Kundenkarte wie auch Bankomatkarte. Alltägliche Geldgeschäfte sind somit eng mit der Kundenkarte verbunden und ist deren Verlust umgehend der Bank zu melden. Um alle Funktionen der Kundenkarte im Alltag nutzen zu könne, ist ein Pin erforderlich der aus versicherungstechnischen Gründen niemals gemeinsam mit der Kundenkarten aufbewahrt werden darf.

Bei einer Lastschrift wird im Gegensatz zu einer normalen Überweisung nicht die Zahlung vom Inhaber des Kontos angewiesen, sondern von einem Dritten veranlasst. Sie dient beispielsweise der Zahlung von Bestellungen und ähnlichem. Anders als eine Überweisung kann eine Lastschrift einige Zeit lang zurück gefordert werden.

Die Nutzung von Lastschrift als Bezahlverfahren ist in vielen Fällen eine bequeme Alternative, allerdings muss man dazu natürlich auch wissen, um was genau es sich eigentlich handelt. Während man als Kontoinhaber bei einer normalen Überweisung die Transaktion selbst tätigt und somit bestimmt wann wie viel Geld an wen gesendet wird, ist das bei einer Lastschrift ein bisschen anders. Auch hier wird Geld vom eigenen Konto abgebucht und an einen Dritten gesendet, allerdings steuert man dies nicht selbst, sondern erteilt dem Dritten die Erlaubnis zur Lastschrift und dieser zieht das Geld dann über ein Lastschriftmandat ein. Somit kann man den Zeitpunkt der Buchung nur bedingt steuern. Beliebt ist die Bezahlung per Lastschrift vor alle für wiederkehrende Zahlungen wie die laufenden Kosten, aber auch bei Bestellungen via Internet oder Versandhaus. Zur Absicherung der Kontoinhaber ist es bei jeder Lastschrift möglich, diese innerhalb einer gewissen Frist wieder zurück zu buchen, damit kein Missbrauch betrieben werden kann und Gelder, die ungerechtfertigt abgebucht wurden, problemlos wieder zurück geholt werden können. Bei Überweisungen gibt es diese Möglichkeit nicht, so dass einem hier besser kein Fehler passieren sollte.

So kann jemand eine mündliche oder auch schriftliche Legitimation erhalten, praktisch eine Beglaubigung oder eine Ermächtigung. Von der juristischen Seite aus betrachtet, ist es eine Vollmacht oder Beglaubigung oder es ist ein Ausweis. Eröffnet jemand ein Girokonto, findet die Legitimation durch das sogenannte PostIdent-Verfahren statt.

Was ist ein PostIdent-Verfahren?


In den letzten Jahren hat das Internet einen mittlerweile grossen Stellenwert eingenommen. Besonders der Bereich der Dienstleistungen und hier das Bankwesen, hat sich angebotemässig verbessert - die Zahl der Direktbanken/Onlinebanken ist stetig gewachsen. Häufig genutzte Angebote der Banken ist das Einrichten lassen eines Onlinekontos. Damit die Eröffnung eines Online-Bankkontos vonstattengehen kann, erfolgt eine Legitimationsprüfung mittels des PostIdent-Verfahrens. Diese wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post AG.

Wie ist der Ablauf des PostIdent-Verfahrens?

Jedes Kreditinstitut und jede Bank steht in der Pflicht, wenn ein Konto eröffnet wird, eine Identitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. In der Bankfiliale geschieht dies durch Überprüfung des Personalausweises oder durch den Reisepass. Die Überprüfung wird durch einen Kundenberater durchgeführt.

Bei einer Online-Kontoeröffnung wird die Legitimationsprüfung durch einen Mitarbeiter von der Deutschen Post getätigt. Hierzu muss sich der Interessent direkt in eine Postagentur oder Postfiliale begeben. Dort kontrolliert ein Mitarbeiter der Post den Personalausweis der betreffenden Person. Dieser überträgt dann alle relevanten Daten vom Personalausweis bzw. Reisepass in ein Formular ein - hier greift ein eigens dafür vorgesehenes ID-Verfahren. Danach prüft der Kunde die Daten und bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit. Wenn das erfolgt ist, bestätigt der Postbeamte noch Mal die Richtigkeit des Formulars mit seiner Unterschrift sowie Poststempel und schickt den kompletten Antrag mit dem PostIdent-Formular zwecks Kontoeröffnung an die Bank, wo das Girokonto eröffnet werden soll.

Ist dieses Verfahren kostenpflichtig und wie funktioniert dies bei Minderjährigen?

Wenn ein Minderjähriger die Legitimation durch das PostIdent-Verfahrens durchführen lassen möchte, ist die Handhabung genau wie bei einer Kontoeröffnung. Lediglich die Eltern müssen der Kontoeröffnung des Minderjährigen zustimmen und somit legitimieren sie sich für den Jugendlichen mit seinen Daten. So nehmen auch sie automatisch am ID-Verfahren durch die Post teil.

Der Legitimatisierungsvorgang des PostIdent-Verfahrens dauert meist nur wenige Minuten und es entstehen für den Kunden keine Kosten. Bis das Konto dann freigeschaltet ist, können zwei bis fünf Werktage vergehen, das ist begründet durch den Postweg.

Das Unternehmen MasterCard International bietet mit Meastro einen Bankomatkartendienst an der es den Kunden ermöglicht, elektronische Transaktionen durchzuführen und über eine Million Bankomaten weltweit für den Bezug von Bargeld zu nutzen. Der große Vorteil des Services ist die weltweite Akzeptanz. Das blau-rote Zeichen ist fast überall auf der Welt bekannt und wird in fast allen stationären Handelseinrichtungen akzeptiert und geschätzt.

Das bekannte rot-blaue Zeichen ist auf fast jeder Bankomatenkarte zu finden doch kaum einer weiß, das sich dahinter die Technik des Konzerns MasterCard International verbirgt. Die bargeldlose Zahlung ist heute schon so verbreitet, dass sich kaum noch jemand Gedanken darüber macht, welcher komplizierte Mechanismus sich dahinter verbirgt. Vor allem internationale Geld-Transaktionen sind mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden und erst das Maestro Zeichen macht diese Wechsel komfortabel und sicher. Zu den Sicherheitsmechanismen des Maestro Service gehören neben der PIN auch ein Magnetstreifen und der Chip. Für Transaktionen in Verbindung mit dem Internet bietet das Unternehmen auch den sogenannten SecureCode an.

Das mTAN Verfahren ist eines der beliebtesten TAN-Verfahren Österreichs. Hierbei wird dem Kunden zur Durchführung eines Bankauftrags (z. B. einer Überweisung) ein Einmalpasswort als SMS auf das Handy zugeschickt, welches sodann in die Maske des Onlinebankings eingegeben werden kann, um den Auftrag durchzuführen.

Das mTAN Verfahren ist eine moderne Version des klassischen TAN-Verfahrens beim Onlinebanking. Die Bank versendet dem Nutzer ein Einmalpasswort als SMS aufs Handy, sodass dieser Transaktionen durchführen kann. Das Verfahren wird deshalb auch häufig als SMS-TAN oder mobil TAN bezeichnet und gilt als besonders sicher, da zwei (örtlich und technisch) voneinander getrennte Geräte zur Generierung der TAN eingesetzt werden. Der Versand der SMS erfolgt, nachdem der Kontoinhaber bzw. Nutzer des Verfahrens die zur Durchführung eines Bankauftrags (z. B. Überweisung oder Änderung der Adresse) relevanten Daten vollständig in das Onlinebanking eingegeben hat. Die TAN wird von der Bank generiert und ist nur einige Minuten lang gültig und in ihrer Reichweite auf die Durchführung des konkreten Bankauftrags, für das sie generiert wurde, beschränkt. Der Bankauftrag wird durchgeführt, sobald der Nutzer die per SMS erhaltene TAN in das vorgegebene Feld eingetragen hat. Der Versand der SMS ist in der Regel kostenlos. Manche Banken behalten es sich jedoch vor, ab der 5. Überweisung die Kosten der SMS ihren Kunden in Rechnung zu stellen. Aufgrund der großen Flexibilität, Aktualität und Einfachheit ist das mTAN-Verfahren eines der beliebtesten TAN-Verfahren Österreichs. Hacker versuchen deshalb immer wieder die SMS, welche die TAN beinhaltet, durch verschiedene technische Hilfsmittel abzufangen. Einige Betrüger installieren zudem Trojaner, welche die Maske des Onlinebankings kopieren und Kunden dazu auffordern, ihre Daten zu aktualisieren, was in der Regel zur vollständigen Infiltrierung der Bankdaten bzw. des Banksystems führt.

Die sogenannte NFC Kreditkarte ist eine besondere und moderne Form der Kreditkarte, die neben einer klassischen Bezahlung mittels Kreditkartenlesegerätes auch die drahtlose Bezahlung mittels Near Field Communication (NFC) Technik ermöglicht. Dank moderner und innovativer Technik, sowie hohen Sicherheitsstandards ist die sogenannte NFC Kreditkarte somit eine erweitert nutzbare Kreditkarte, die schnelle Zahlungsvorgänge ermöglicht.

So funktioniert eine NFC Kreditkarte


Das Prinzip der NFC Kreditkarte basiert auf einer modernen und innovativen Technik. Die sogenannte Near Field Communication (NFC) Technik basiert auf einer drahtlosen Übermittlung von Daten sowie deren umgehender Verarbeitung.

Eine NFC Kreditkarte ermöglicht

  • Die schnelle Bezahlung von Rechnungen
  • Eine drahtlose Übermittlung aller relevanten Daten zur Bezahlung mittels der Kreditkarte
  • Eine Bezahlung mittels Kreditkarte ohne Notwendigkeit diese in das Kartenlesegerätes einbringen zu müssen.

Um eine Bezahlung mittels NFC Technik vornehmen zu können, braucht es zunächst einmal eine NFC taugliche Kreditkarte. Diese wird inzwischen von allen großen Kreditkartenherstellern (allem voran Visa und Mastercard) für Neukunden als primäre Chipvariante angeboten. Ist die Kreditkarte NFC tauglich kann ein Bezahlvorgang ohne Kartenlesegerät vorgenommen werden. Hierzu muss die NFC Kreditkarte lediglich in Reichweite des NFC-Empfängers gehalten werden. Ist dies geschehen, werden alle relevanten Daten für den Zahlungsvorgang mittels drahtloser Datenübertragung ermittelt und der Zahlvorgang verarbeitet.

Dank der hochwertigen Sicherheitsstandards des NFC Verfahrens ist diese Bezahlmöglichkeit mit einer Kreditkarte als überaus sicher anzusehen. Ein Datendiebstahl durch manipulierte Kartenlesegeräte ist durch die NFC Kreditkarte nicht mehr möglich. Zudem erfolgt die PIN-Eingabe direkt am NFC Gerät, wodurch die Datenübertragung und die Eingabe der PIN voneinander getrennt werden und ein weiterer Sicherheitsaspekt für den Kreditkarteninhaber geschaffen wird.

Die Vorteile der NFC Kreditkarte im Überblick

  • Sehr hohe Sicherheit der Daten dank innovativer Sicherheitskonzepte
  • Drahtlose Übertragung der Daten (Daten könne nicht mehr durch manipulierte Lesegeräte gestohlen werden).
  • Schnelle Zahlungsabwicklung / keine Pin Abfrage bei Zahlungen unter 25,00 Euro

Allem voran für Geschäftskunden bietet die NFC Kreditkarte zahlreiche Vorteile. Ein Bezahlvorgang dauert in der Regel nur noch wenige Sekunden. Im direkten Vergleich mit klassischen Kreditkartenzahlungen ist somit eine Zeitersparnis von mehreren Minuten möglich. Darüber hinaus ist eine Zahlung mit einem Betrag von unter 25,00 Euro je nach Bankinstitut ohne PIN-Eingabe möglich.

Die etwas ungewöhnliche Bezeichnung Normalbenutzer Girokonto umschreibt das klassische Girokonto, welches jeder Bürger irgendwann im Laufe seines Lebens eröffnet. Es dient in erster Linie als Gehaltskonto und wird zudem in der Regel für die Bezahlung anfallender Rechnungen wie der Miete, den Nebenkosten oder aber auch zur Tilgung von Ratenzahlungen herangezogen.


Das Normalbenutzer Girokonto – ein klassisches Gehaltskonto im modernen Gewand
Das sogenannte Normalbenutzer Girokonto ist nichts anderes als ein klassisches Gehaltskonto, wie es beinahe jeder Bürger besitzt. Es ist uneingeschränkt nutzbar und kann ohne Limitierung hinsichtlich der monatlichen Transaktionen genutzt werden.

Ein Normalbenutzer Girokonto ist:

  • Ein klassisches Gehaltskonto
  • Ein Girokonto ohne Limitierung hinsichtlich der Transaktionsanzahl
  • Ein Girokonto mit individuell gestaltbarem Leistungsumfang (Internetbanking etc.)

In der Regel wird das Normalbenutzer Girokonto für alle anfallenden Bankleistungen im Alltag genutzt. Einerseits ist es jenes Konto, auf welchem das monatliche Einkommen gutgeschrieben wird. Anderseits ist es auch jenes Bankkonto über welches man anfallende Rechnungen, wie zum Beispiel die Miete, Nebenkostenabrechnungen für Strom, Gas oder Wasser oder auch fällige Kreditarten tilgt. Zudem gilt das klassische Normalbenutzer Girokonto auch als Grundlage für den täglichen finanziellen Bereich. So zum Beispiel können bargeldlose Zahlungen im Alltag über die Bankomatkarte des Normalbenutzer Girokontos getätigt werden.

Ein Normalbenutzer Girokonto ist geeignet für:

  • Angestellte und Arbeiter.
  • Empfänger von Sozialleistungen und Arbeitslosenbeihilfe.
  • Pensionisten mit Bezügen aus der Pensionskasse.

Die große Besonderheit eines Normalbenutzer Girokontos liegt somit weniger im alltäglichen Leistungsbereich des Girokontos, sondern vielmehr beim Inhaber des Kontos. Denn ein Normalbenutzer Girokonto ist in der Regel für Angestellte und Arbeiter gedacht und weniger für Geschäftsinhaber, Selbstständige oder freiberuflich Tätige (sogenannte Freelancer).

Das Normalbenutzer Girokonto gilt als privat genutztes Gehaltskonto mit allen dazugehörigen Besonderheiten, die je nach Bankinstitut individuell an- oder abwählbar sind. So zum Beispiel ist es möglich das Normalbenutzer Girokonto mit einer Option auf Internetbanking auszustatten und ohne Besuch der Bankfiliale Transaktionen zu tätigen.

Was ist ein Oder-Konto?

Bei einem Oder-Konto sind alle Kontoinhaber bevollmächtigt, Transaktionen auf dem Gemeinschaftskonto durchzuführen, unabhängig von den anderen Kontoinhabern. Das bedeutet, dass Überweisungen von einem der Kontoinhaber getätigt werden können, ohne Zustimmung der anderen. Daueraufträge dürfen von jemandem der Beteiligten eingerichtet werden, Rückbuchungen vorgenommen werden und die Aufnahme eines Kredits kann beantragt und auf das Konto überwiesen werden. Sämtliche Transaktionen können ohne die Zustimmung der anderen Verfügungsberechtigten vonstattengehen.

Welche Vorteile bietet ein Oder-Konto?

Für die Kontoinhaber eines Oder-Kontos ergeben sich die Vorteile, wenn sie beispielsweise eine gemeinsame Haushaltsführung haben, flexibler sind und mit wenig Zeitaufwand agieren können. Aus diesem Grund eignen sich Oder-Konten gut für Paare und andere Lebensgemeinschaften, die sich regelmäßig mit gemeinsamen Ausgaben beschäftigen müssen.

Gibt es Nachteile beim Oder-Konto?

Bei einem Oder-Konto haften beide oder mehrere Kontoinhaber immer gesamtschuldnerisch. Wenn sich einer der Berechtigten überschuldet hat, kann das Finanzamt das auf dem Konto befindliche Guthaben pfänden. Im Klartext kann das bedeuten, dass bei zwei Verfügungsberechtigten, der andere Kontoinhaber für die Schulden des anderen bezahlen müsste und bei mehreren Verfügungsberechtigten müssten die anderen sich die Schulden teilen. Auch dann, wenn sie diese gar nicht mit verursacht haben. Ein Gemeinschaftskonto sollte immer unter den Voraussetzungen eröffnet werden, wenn alle Kontoinhaber einander vertrauen und es in Ordnung ist, dass jeder über die Finanzen des anderen informiert ist. Tritt der Tod von jemandem ein, müssen die noch lebenden Kontoinhaber, die dann allein verfügungsberechtigt sind, möglichen Erben ihren Erbteil ausbezahlen.

Online Banking ist für die meisten Bankkunden heute kaum noch weg zu denken. Es ermöglicht alle Transaktionen die man mit einem Konto durchführen kann bequem via Internet umzusetzen, sei es vom Computer oder einem mobilen Gerät aus.

Online Banking ist eine Funktion, die man inzwischen bei nahezu jeder Bank zu seinem Konto hinzufügen kann. Nutzt man Online Banking, dann kann man sich über einen Account bei seiner Bank direkt in die eigenen Konten einloggen. So kann man über das Internet jederzeit seinen Kontostand abfragen, Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten und noch vieles mehr. Im Grunde genommen lassen sich über Online Banking alle Arten von Transaktionen die ein Konto ermöglicht durchführen. Dabei verfügt Online Banking über verschiedene Sicherheitssysteme, mit denen die Konten geschützt werden. Neben den Login Daten für die Einsicht ins Konto wird für jede Buchung oder Änderung die man vornehmen möchte auch eine TAN abgefragt, die man entweder in Papierform, per SMS oder über einen entsprechenden TAN Generator erstellen lassen kann. So wird sichergestellt, das kein Dritter vom eigenen Konto aus Transaktionen tätigen kann. Die Nutzung von Online Banking ist dabei sowohl über einen normalen Computer möglich, als auch von mobilen Geräten aus, wobei es für letzteres inzwischen auch entsprechende Apps gibt, welche die Nutzung noch einmal vereinfachen sollen.

Heutzutage wird Online-Banking, auch Homebanking oder e-banking genannt, von vielen Menschen genutzt. Viele Direktbanken und auch Filialbanken bieten Ihren Kunden ein kostenloses zusätzliches Online-Konto an, damit diese ihre alltäglichen Bankgeschäfte schnell und unkompliziert erledigen können.


Welches ist das beste Online-Konto?

Die Angebote der Banken hinsichtlich eines Online-Kontos sind vielfältig. So achte man auf die unterschiedlichen Konditionen und Leistungen, die sich zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich, damit der Nutzer immer das beste Online-Konto für seine persönlichen und finanziellen Vorstellungen findet.

Für welchen Zweck soll das Online-Konto genutzt werden?

Die meisten Menschen wünschen sich ein Girokonto, von dem Sie bequem ihre Online-Banking-Geschäfte erledigen können.

Welche Vorteile bietet das Online-Konto?

  • ein permanenter Zugriff auf das Konto ist gegeben. Mit Online-Banking können Nutzer rund um die Uhr die Finanzgeschäfte erledigen - hier gelten keine Öffnungszeiten wie bei der Bank. Es kann alles bequem von zu Hause aus erledigt werden, wie beispielsweise Überweisungen tätigen und Kontoauszüge ausdrucken.
  • der aktuelle Kontostand ist sichtbar. Der Weg zur Bank entfällt, der Kontostand bleibt im Überblick. Manche Banken bieten zusätzlich den Service, monatlich die Kontoauszüge nach Hause zu schicken.
  • Finanzgeschäfte können einfach und komfortabel abgewickelt werden. Dafür reicht ein PC und Internetzugang. Schnelle und einfache Abwicklung per Internet. Überweisungsdaten können abgespeichert werden und stehen bei der nächsten Überweisung wieder zur Verfügung.
  • Sicherheit ist gegeben. Es schaut einem niemand über die Schulter. Bankgeschäfte werden immer über eine sichere SSL-Leitung getätigt. Der Zugriff durch Unbefugte wird dadurch unmöglich. Jede Transaktion wird mit einer PIN-Nummer und dazu gehörigen TAN-Liste geschützt, oder die PIN wird über Handy geschickt und es gibt einen TAN Generator, wo das Chip-TAN-Verfahren angewandt wird.
  • Direktbanken bieten günstige Online-Konten an. Ein durchgängiger Zugriff wird ermöglicht, was die Verwaltung des Kontos und andere Bankdienstleistungen betrifft. Kreditinstitute haben Kostenersparnisse durch ein geringes Filialnetz und können diesen Vorteile direkt an die Kunden durch geringe Dienstleistungsgebühren weitergeben.
  • ein Höchstmaß an Flexibilität ist gegeben. Dies ist der größte Vorteil des Internet-Bankings. Es muss für Bankgeschäfte keine Filiale mehr aufgesucht werden. Der gesamte Zahlungsverkehr kann bequem von Zuhause, oder wo auch immer, erledigt werden.
  • Geldbeträge lassen sich auf ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto transferieren.Welche Nachteile bietet das Online-Konto?
  • es gibt keinen persönlichen Berater. Der aber durch einen Telefonanruf bei der Bank ersetzt werden kann.
  • die Einlösung von Schecks dauert länger,
  • Bargeld in Fremdwährung gibt es nur bei der Bank,
  • Haftung, wenn PIN und Tan missbraucht werden,
  • Phishing Mails - Sicherheitsregeln beachten!

Wer hat ein Pensionskonto?

Menschen, die nach 1955 geboren worden sind, haben ein Anrecht auf ein Pensionskonto. Das Pensionskonto dient der Pensionsberechnung. Hier kann der Begriff "Konto" für Verwirrung sorgen. Das Pensionskonto ist nämlich kein Girokonto, auf dem Geld überwiesen werden kann. Auch kann von diesem Konto kein Geld abgehoben werden. Das Pensionskonto gilt als virtuelles Konto, auf das sämtliche Beiträge der Pensionsversicherung einfließen – und das nicht als Geld, wie wir es alle kennen, sondern als Gutschrift.

Gutschriften werden gesammelt

Alle Gutschriften, die der Inhaber im Verlauf seines Lebens erhält, werden auf dem Pensionskonto gesammelt. Diese werden ein Mal im Jahr der Lohnentwicklung und allgemeinen Teuerung angepasst. So kann mitverfolgt werden, wie sich die Pensionsansprüche im laufenden Jahr entwickeln.

Gesamtgutschrift als Berechnungsgrundlage

Wenn jemand, der über ein Pensionskonto verfügt, in Pension geht, wird aus der Gesamtsumme aller Gutschriften die monatliche Bruttopension berechnet. Diese wird 14 Mal im Jahr auf dem Konto gut geschrieben. Es ist nicht möglich, die Gesamtgutschrift auf einmal von dem Pensionskonto abzuheben. Diese dient immer nur der Berechnung der gesetzlichen Pension.

Diese Pension wird ein Leben lang gezahlt

Auf diese Pension haben Berechtigte Anspruch, solange sie leben. Sie müssen sich also nie Gedanken machen, dass das Guthaben auf dem Pensionskonto irgendwann aufgebraucht ist. Die erworbenen Pensionsleistungen, die das Pensionskonto ausweist, bekommt man nur, wenn zum Regel-Pensionsalter in Pension gegangen wird. Ist diese Zeit noch nicht gekommen, erfolgen Abschläge. Geht derjenige später, gibt es dafür einen Bonus. Die Pension fällt dann höher aus.

Das sogenannte Postidentverfahren wird von Banken und Kreditinstituten sehr gerne verwendet, um bei Online Abschlüssen von Konten, Kreditkarten und Co die Kunden auf dem Postweg zweifelsfrei identifizieren zu können.

Schließt man ein neues Konto oder einen Kredit, gleich welcher Art, via Internet ab, dann muss die entsprechende Bank sich natürlich auch vergewissern, mit wem sie es zu tun hat. Damit Geldwäsche und andere Straftaten nicht möglich sind ist es vor dem endgültigen Abschluss erforderlich, das sich die Kunden dem sogenannten Postidentverfahren unterziehen. Bei diesem werden die Daten aus dem Personalausweis, welche der Kunde beim Online Abschluss bereits angeben musste, von einem Beamten der Post mit dem Original und dem Menschen der den Brief bekommt abgeglichen. So kann sicher gestellt werden, das alles seine Richtigkeit hat und es sich um eine reale Person handelt. In der Regel dauert das Postidentverfahren sobald die Unterlagen bei der Post vorliegen nur wenige Minuten, spart dabei aber viel Zeit und Aufwand, da man für den Abschluss nicht Eigens zum Anbieter fahren muss, sondern alles weitere bequem von zuhause aus erledigen kann. Daten die beim Postidentverfahren gebraucht werden sind neben Name und Geburtsdatum natürlich auch die Adresse sowie die gültige Nummer im Personalausweis und dessen Gültigkeitsdatum.

Was bedeutet das für die Karteninhaber?

  • Bis 31.07.2017 funktioniert Quick wie gewohnt,
  • Das Guthaben auf den Quick-Karten kann noch bis Ende von 2017 entladen werden,
  • Wer nach Dezember 2017 eine Rückerstattung von seinem Guthaben wünscht, hat die Möglichkeit hierzu.

Drastisches Wachstum in NFC-fähigen POS-Geräten bis zum Jahr 2017 erwartet

Schätzungsweise werden innerhalb der nächsten fünf Jahre 86% der POS-Terminals NFC im nordamerikanischen Raum freigegeben. Europa mit dem Rest der Welt blickt auf eine Penetration von 38% auf 78%.

Zurzeit stecken die NFC-Payment-Technologien noch in den Kinderschuhen, aber das schnelle Wachstum am Markt ist spürbar für alle Interessenten. Die weltweite Verfügbarkeit der NFC-Zahlungsmöglichkeiten betrug im Jahr 2011 8%. Bis zum Jahr 2017 wird eine Steigerung auf 53% erwartet. Das heisst, die Nutzer vermehren sich von knapp vier Millionen bis 2017 auf über 40 Millionen - die USA nimmt dabei die Spitze ein.

Der große Marktwachstum begann 2011

Das schnelle Wachstum der NFC-Zahlung-Ökosysteme beruht auf die schnelle Einführung der NFC-fähigen Zahlungsinfrastruktur. Die NFC-fähigen POS-Terminals eignen sich nicht nur dafür, das gesamte Ökosystem in puncto Zahlung zu bedienen, sondern bieten Kundendienstmitarbeitern und dem Marketingbereich wichtige geschäftliche Aspekte.
Hier interagieren Einzelhändler in Echtzeit. Die wichtigste Entwicklung in der Zahlungsindustrie steht bevor. Der Verbraucher erhält ein nahtloses Kauferlebnis.

Die Rahmenprovision ist eine Gebühr, die Banken ihren Kunden berechnen, wenn diese ihr Konto innerhalb des ihnen eingeräumten Kontorahmens überziehen. Die Rahmenprovision bewegt sich üblicherweise zwischen 0,5 % und 1,2 % p. a. des Kontorahmens und wird zusätzlich zu den anfallenden Überziehungszinsen in Rechnung gestellt.

Die Rahmenprovision fällt üblicherweise immer dann an, wenn ein Kontoinhaber den von seiner Bank zuvor eingeräumten Überziehungsrahmen innerhalb eines Monats in Anspruch nimmt. Die genaue Höhe der Rahmenprovision ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Überziehungsrahmen. Sie ist üblicherweise als ein fester Prozentsatz des Überziehungsrahmens ausgestaltet und unabhängig davon, welchen Betrag aus dem Rahmen der Kunde tatsächlich genutzt hat. Der Überziehungsrahmen, häufig auch Kontorahmen genannt, wird von der Bank bei der Eröffnung des Kontos genannt und in regelmäßigen Abständen dem Geldeingang des Kunden angepasst, also nach oben oder unten hin korrigiert. Die meisten Kontorahmen bewegen sich zwischen dem zwei oder dreifachen des Nettomonatsgehalts. Bei jeder Inanspruchnahme des Rahmens wird die Bank ihrem Kunden die Rahmenprovision als Prozentsatz des Überziehungsrahmens zusätzlich zu den fälligen Überziehungszinsen in Rechnung stellen. Wer sein Konto überzieht, muss also nicht nur Überziehungszinsen, sondern auch die Provision zahlen. Die Höhe der Rahmenprovision findet sich häufig im Kleingedruckten der Vertragsunterlagen. Oft bewegt sie sich zwischen 0,5 % p. a. und 1,2 % p. a. des Kontorahmens.

Der sogenannte Rechnungsabschluss ist eine detaillierte und in regelmäßigen Abständen (meist je Quartal) von der Bank erstellte Kostenübersicht, die dem Bankkunden unaufgefordert von der Bank übermittelt wird und in der alle angefallenen Kosten und Zinserhebungen detailliert aufgelistet werden.

Welche Informationen enthält ein Rechnungsabschluss?
Grundsätzlich fallen für die Kontonutzung je nach Bankinstitut und Kontoart unterschiedliche Gebühren und Kosten an. Um dem Bankkunden eine detaillierte Übersicht aller angefallenen und von der Bank erhobenen Gebühren und Kosten zu ermöglichen, sind alle Bankinstitute in Österreich verpflichtet, ihren Kunden in regelmäßigen Abständen (in der Regel quartalsweise) einen sogenannten Rechnungsabschluss zu übermitteln und somit alle erhobenen Gebühren, angefallenen Kosten und Zinserhebungen offen zu legen.

Der Rechnungsabschluss enthält:

  • Detaillierte Informationen zu angefallenen Zinsen
  • Detaillierte Informationen zu angefallenen Kontogebühren
  • Detaillierte Informationen zu angefallnen Kosten im Zuge der Kontonutzung.

In der Regel erfolgt der Rechnungsabschluss immer zum Ende eines Quartals. Somit erhält ein Bankkunde im März den Rechnungsabschluss für die Monate Jänner bis Februar. Die Erstellung des Rechnungsabschlusses sowie dessen Übermittlung an den Kunden erfolgt automatisch und muss nicht vom Bankkunden explizit beantragt werden.

Grundsätzlich sind die Zeiträume, für welche ein Rechnungsabschluss erstellt wird, in den Kontokonditionen enthalten und somit in den Kontovertragsunterlagen angeführt. Kunden können die Zeiträume des Rechnungsabschlusses jedoch auch jederzeit bei ihrem zuständigen Bankberater erfahren.

Der Rechnungsabschluss an sich enthält detaillierte Angaben zu angefallenen Kosten, Gebühren und Zinsen. Die Angabe aller relevanten Daten zum Beispiel das Datum der Gebührenerhebung, oder der Verwendungszweck, für welchen die Kosten erhoben wurden, müssen ebenso im Detail angeführt sein, wie die Zinsberechnungsgrundlagen anhand derer alle Arten von Verzinsungen ermittelt wurden.

Im Falle eines vermeidlich fehlerhaften Rechnungsabschlusses steht einem Bankkunden die Möglichkeit frei, in schriftlicher Form die Überprüfung des Rechnungsabschlusses zu beantragen. Eine Rückforderung bereits geleisteter Gebührenzahlungen und somit der Widerspruch gegen den Rechnungsabschluss ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können diese rechtlichen und vereinbarten Voraussetzungen im Kontovertrag nachgelesen werden.

Wer einen Scheck einer Bank ausstellt, bei der ein Konto für ihn geführt wird, ermächtigt die Bank einen bestimmten Betrag von seinem Kontoguthaben an eine andere Person auszuzahlen. Die kann als Barauszahlung erfolgen oder als Gutschrift auf dem Konto des Empfängers.

Die Aufgabe eines Schecks kann wie folgt erklärt werden: Eine Person schuldet einer anderen Person Geld. Er will diesen schuldigen Betrag zahlen, hat aber kein Bargeld dabei. Stattdessen hat er aber ein Guthaben auf seinem Konto, das zur Begleichung der Schulden ausreicht. Nun stellt er einen Scheck aus, mit dem er seine Bank beauftragt aus seinem Guthaben an die andere Person gegen Vorlage des Schecks einen bestimmten Betrag zu zahlen. Im juristischen Sinne ist der Scheck eine Urkunde. Diese schriftliche, formgebundene Zahlungsanweisung enthält eine doppelte Ermächtigung. Die Bank wird ermächtigt dem Schecknehmer einen Betrag vom Konto des Scheckausstellers auszuzahlen und gleichzeitig erhält der Schecknehmer die Möglichkeit von der ausgebenden Bank die Zahlung zu fordern. Erhält der Schecknehmer von der Bank kein Geld, kann er die Barzahlung vom Scheckaussteller verlangen.

Ein Scheck muss folgende gesetzlich geregelte Bestandteile enthalten:

  • das Wort Scheck
  • Name des Kreditinstitutes
  • der Geldbetrag in Wort und Ziffern
  • die Anweisung zur Auszahlung
  • Tag der Ausstellung
  • Ausstellungsort
  • Unterschrift des Ausstellers

Die gesetzliche Vorlagefrist beträgt innerhalb des Landes acht Tage. Das heißt, der Scheck kann ab dem Ausstellungsdatum innerhalb von acht Tagen bei der Bank eingelöst werden. Für einen Scheck, dessen Geldbetrag in einem anderen Land als dem Ausstellungsland ausgezahlt werden soll, gilt die Frist von 20 Tage. Bei einem Scheck, für den der Ausstellungsort und der Sitz der auszahlenden Bank auf unterschiedlichen Kontinenten liegt, beträgt die Frist sogar 70 Tage. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ausstellungsdatum. Sobald die Vorlagefrist abgelaufen ist, verliert der Scheckeinreicher das scheckrechtliche Rückgriffsrecht auf das Konto des Ausstellers. Die Bank kann dann die Einlösung des Schecks verweigern. Im Kulanzfall kann die Bank nach Prüfung des Schecks den Geldbetrag dennoch auszahlen.

Um eine viel verwendete Scheckart handelt es sich bei einem Reisescheck, auch Traveler Cheques genannt. Dieser Scheck ist eigentlich ein Verpflichtungsschein, der als internationales Zahlungsmittel in den meisten Ländern akzeptiert wird. Der Kunde hat die Möglichkeit Reiseschecks in unterschiedlicher Stückelung bei einer Bank, Sparkasse oder Wechselstube zu kaufen. Bei Ausstellung des Schecks muss der Kunde diesen sofort unterschreiben. Bei dem Einsatz des Schecks im Ausland erfolgt dann von ihm eine zweite Unterschrift, um sich damit zu identifizieren. Der Reisescheck wird im Ausland oftmals bei den dortigen Banken für den Erhalt der Landeswährung eingesetzt.

Ein Schülerkonto ist ein spezielles Girokonto, das auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern abgestimmt ist. Dementsprechend hat es in aller Regel auch andere Konditionen als ein ganz normales Girokonto und unterscheidet sich von einem solchen in einigen Punkten.

Die meisten Banken bieten inzwischen neben verschiedenen Kontomodellen für ihre erwachsenen Kunden auch ein sogenanntes Schülerkonto an. Dabei handelt es sich um ein Girokonto, welches speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse von Schülern ausgerichtet ist und es diesen ermöglichen soll, im kleineren Rahmen bereits frühzeitig den richtigen Umgang mit Geld an sich und natürlich auch einem Konto zu erlernen. Daher ist ein Schülerkonto von seinen Funktionen her meistens relativ einfach gehalten. Es ermöglicht die Grundlagen des Zahlungsverkehrs, man kann auf ein solches also Zahlungen empfangen, Überweisungen durchführen oder auch Bargeld am Automaten abheben. Teilweise ist auch bei einem Schülerkonto schon die Nutzung von Online Banking möglich. Anders als bei einem Konto für erwachsene Kunden ist ein Schülerkonto in aller Regel jedoch Gebührenfrei, was bedeutet das für dieses keine Führungsgebühren bezahlt werden müssen. Beibehalten werden kann dies auch bei erwachsenen Schülern, insofern nachgewiesen wird das sie auch weiterhin kein festes Einkommen haben und Schüler sind. Auch eine Anpassung zu einem Studentenkonto später oder die vollständige Umwandlung zu einem normalen Girokonto ist möglich, damit nicht die komplette Bankverbindung gewechselt werden muss. Ein Schülerkonto wird regulär als reines Guthabenkonto geführt, das bedeutet man kann nicht ins Soll rutschen, weder im Rahmen einer geduldeten Überziehung noch in Form von einem Überziehungsrahmen.

Der Begriff SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Auch in Österreich wurde damit ein einheitliches, europaweit gültiges Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. In diesem Euro-Zahlungsraum werden keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungen in EURO (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) gemacht. So wird in diesem Zusammenhang vom SEPA-Verfahren gesprochen. Das SEPA-Verfahren ist in allen EU-Staaten und weiterhin in der Schweiz, San Marino, Monaco, Lichtenstein, Norwegen und Island nutzbar. Mit dem SEPA-Verfahren wurden nationale Standards bei Zahlungsverfahren durch einen einheitlichen europäischen Standard abgelöst. Ziel war die Vereinfachung für Verbraucher und Verbraucherinnen bei der Abwicklung inter- wie nationaler bargeldloser Zahlungsvorgänge. Am 1. Februar 2014 wurden alle nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren durch SEPA ersetzt, jedoch wurde eine Übergangszeit von zwei Jahren unter den teilnehmenden Ländern vereinbart. Seit dem 1. Februar 2016 ist das SEPA-Verfahren verpflichtend. Die Angabe einer nationalen Bankleitzahl und einer Kontonummer entfällt und wurde durch die IBAN ersetzt.

Verbraucherinnen und Verbraucher können unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente von einem einzigen Konto innerhalb des SEPA-Raumes bargeldlose Zahlungsverkehrsdienstleistungen durchführen. SEPA bezeichnet dabei einen einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum in dem die vormals gültigen nationalen Regelungen für nationale und grenzüberschreitende bargeldlose EURO-Zahlungen vereinheitlicht wurden. Seit dem 1. Februar 2016 ist das SEPA-Verfahren in allen teilnehmenden Ländern des SEPA-Raumes verpflichtend.

Mit der Einführung der Gemeinschaftswährung EURO, verfolgte die EU auch das Ziel den bargeldlosen Zahlungsverkehr europaweit anzugleichen und zu vereinfachen. Seit dem 1. Januar 2008 boten die nationalen Banken und Sparkassen der teilnehmenden Länder des SEPA-Raumes, neben den nationalen Standards für Zahlungsverkehrsdienstleitungen auch europäische Zahlungsinstrumente an. Diese setzten sich aus der IBAN, der International Bank Account Number und der BIC, dem Business Identifier Code zusammen. Die IBAN ist eine Kennzahl, sie dient dazu Sender und Empfänger von Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes eindeutig zu bestimmen. Sie ist vergleichbar mit der nationalen Kontonummer und hat diese letztendlich ersetzt. Der BIC ist ein international standardisierter Code, mit dem Banken und Sparkassen weltweit eindeutig identifiziert werden können. Sowohl die Angabe von IBAN und BIC war zunächst im SEPA-Verfahren verpflichtend. Innerhalb des SEPA-Raumes entfällt jedoch seit dem 1. Februar 2016 die Angabe der BIC. Sie ist nur noch bei Zahlungsverkehrsdienstleistungen außerhalb des SEPA-Raumes notwendig. Mit dem 1. Februar 2014 wurde SEPA verpflichtend in den teilnehmenden Ländern eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt mussten Lastschriften und Überweisungen grundsätzlich nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden. In einer Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 war es Sparkassen und Banken möglich, in Absprache mit den Kunden weiterhin Zahlungsaufträge im nationalen Altformat zu akzeptieren. Bis zum 1. Februar 2016 konnten Kunden weiterhin ihre nationale Kontonummer und Bankleitzahl angeben. In diesen Fällen führte die jeweilige Bank oder Sparkasse eine kostenlose Konvertierung von Bankleitzahl und Kontonummer in die IBAN durch. Seit dem 1. Februar 2016 ist allein das SEPA-Verfahren unter Angabe der IBAN für Zahlungsverkehrsdienstleistungen zulässig.

Die SEPA-Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst und bewirkt einen Zahlungsvorgang vom Konto des Kunden. Hierzu erteilt der Kunde vorab seine Zustimmung zur Belastung seines Kontos. Die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages wird vom Zahlungsempfänger angegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung der Lastschrift zu widersprechen, der Betrag wird dem Konto des Kunden dann wieder gutgeschrieben.

Mittels SEPA-Lastschriftverfahren kann der Kunde Zahlungen in Euro an einen Zahlungsempfänger innerhalb des Gebietes des "einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums" („Single Euro Payments Area“ = SEPA) vornehmen. Die SEPA-Lastschrift wird seit November 2009 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie weiteren Staaten und Gebieten (siehe unten) angeboten. Hintergrund sind Bemühungen, die Zahlungsstandards der Mitgliedsländer zu harmonisieren, um insbesondere den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr damit schneller und kostengünstiger zu gestalten.

Mit Einführung von SEPA wurden Standards festgelegt, die die Verwendung der IBAN zur Identifizierung von Zahler- und Zahlungsempfängerkonten, und des BIC zur Kennzeichnung der Zahlungsdienstleister bzw. Banken vorschreiben.

Das SEPA-Mandat bildet die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Diese Mandate umfassen sowohl die Zustimmung des Kunden zum Einzug der Zahlung mittels SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Kontoführer zur Einlösung der Lastschrift und Kontobelastung. Zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers dient dabei die Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), die zusammen mit der Mandatsreferenznummer ein Mandat eindeutig identifiziert.

SEPA-Lastschriften sind an Fristen gebunden und insbesondere mit festgelegten Vorlauffristen bei der Zahlstelle verbunden. Einer SEPA-Lastschrift kann der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprechen, der Belastungsbetrag wird dann wieder gutgeschrieben. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, das bedeutet bei einem Einzug einer Lastschrift ohne die Zustimmung des Kunden durch ein sog. SEPA-Mandat, kann der Kunde sogar innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.

SEPA-Lastschriften finden Anwendung in folgenden Staaten und Gebieten:

Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien und Nordirland sowie Zypern,
2. Weitere Staaten im EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie als sonstige Staaten und Gebiete: Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon

Sollzinsen sind Zinsen, welche für Gelder anfallen, welche man genutzt hat, ohne das sie einem selbst direkt zur Verfügung standen. Also bei Überziehungen, Krediten und derlei mehr. Verzinst wird dabei der jeweils genutzte Betrag, auf den die Sollzinsen dann hinzu gerechnet werden.

Sollzinsen sind Zinsen bei Banken und Kreditunternehmen, welche für negativ Beträge anfallen. Sollzinsen sind zum Beispiel fällig, wenn man sein Konto überzieht, man einen Dispo Kredit nutzt, man eine Kreditkarte verwendet oder man generell einen Kredit aufgenommen hat. Verzinst wird dabei jeweils der Betrag, über den man verfügt hat und auf den die Sollzinsen dann noch hinzu gerechnet werden. Das Gegenteil der Sollzinsen sind die sogenannten Habenzinsen, bei denen man selbst von Seiten der Bank Zinsen bekommt, dafür das man Guthaben angelegt hat. Sollzinsen dienen der Bank zum einen als Absicherung von Krediten und Co, sind zum anderen aber natürlich auch ein Einkommen der Bank. Möchte man einen Kredit oder Ähnliches für sich nutzen, dann ist die Höhe der anfallenden Sollzinsen ein wichtiger Faktor, den man nicht außer Acht lassen darf, denn sie entscheiden darüber, wie teuer oder günstig ein Kredit unter dem Strich für den Kunden ist.

1. Rechtliche Zugehörigkeit eines Menschen zu einem bestimmten Staat.

2. Durch die Staatsangehörigkeit wird definiert, in welchem Staat eine natürliche Person Bürger oder Bürgerin ist. Aufgrund dieser Bestimmung entstehen der Person automatisch alle Rechte und Pflichten eines Bürgers oder einer Bürgerin des jeweiligen Staates.

3. Das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem bestimmten Staat sowie die damit einhergehenden, im Staat vorherrschenden Bürgerrechte und -pflichten werden als Staatsangehörigkeit bezeichnet. Es wird hierbei zwischen dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch das Gesetz und dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt unterschieden.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch das Gesetz setzt sich aus den folgenden Prinzipien zusammen: aus dem Abstammungsprinzip (dem sogenannten ius sanguinis), bei welchem das Kind mit seiner Geburt, unabhängig von dem Staat, in dem es geboren wird, die Staatsangehörigkeit der Eltern erwirbt, und aus dem Territorialprinzip (dem sogenannten ius soli), bei welchem jede im Staatsgebiet geborene Person automatisch die jeweilige Staatsangehörigkeit erhält.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt beinhaltet dieEinbürgerung oder auch Naturalisation, welche den Erwerb der Staatsangehörigkeit auf Antrag des Bewerbers und Annahme der entsprechenden Verwaltungsbehörde bezeichnet, sowie die Eheschließung, bei welcher die Staatsangehörigkeit des Ehepartners angenommen werden kann.

Abweichungen und Variationen treten je nach Staatspraxis in allen oben genannten Bereichen auf.

Das Startguthaben ist seit vielen Jahren eine beliebte und innovative Marketingmaßnahme diverser Banken. Es ist eine Art Geldgeschenk für Neukunden, welches je nach Bankinstitut einen Betrag von circa 50,00 Euro bis 100,00 Euro umfassen kann und in der Regel zu einem fest vorgeschriebenen Zeitpunkt dem Kontostand des Neukunden gutgeschrieben wird.

Das Startguthaben und seine Besonderheiten
Das sogenannte Startguthaben ist ein Trend unserer modernen Zeit. Meist in Verbindung mit einer online Werbekampagne der Bankinstitute werden Neukunden mit einem in Aussicht gestellten Geldgeschenk in Form des Startguthabens angeworben. Wichtig ist hierbei jedoch zu verstehen, dass Banken mit dem Startguthaben keine Geschenke an sich ermöglichen, sondern in künftige Kunden investieren.

Der Ablauf ist denkbar einfach. Im Zuge moderner Onlinewerbekampagnen oder klassischen Werbemaßnahmen wie Fernsehspots und Flyern, wird dem potenziellen Neukunden ein Startguthaben offeriert, welches dieser erhält, wenn er sich für die Eröffnung eines Kontos entscheidet. Die Höhe des Startguthabens ist in der Regel von der Kontoart sowie dem Bankinstitut an sich abhängig. Einige Banken bieten für sogenannte Onlinekonten ein höheres Startguthaben, als für klassische Girokonten. Anderen Banken wiederum, handhaben das Startguthaben als pauschale Werbemaßnahme und gewähren für jeden Kontotyp den gleichen Guthabenwert.

Grundsätzlich wird das Startguthaben nicht direkt mit der Eröffnung des Kontos gutgeschrieben, sondern erst nach einem vordefinierten Vertragszeitraum. Üblicherweise kann davon ausgegangen werden, dass das zugesagte Startguthaben binnen eines maximalen Zeitraums von sechs Monaten von der Bank gutgeschrieben wird.

Ein sogenanntes Studentenkonto ist ein Girokonto, welches sich speziell an junge Menschen richtet, die sich noch im Studium befindet. Die Konditionen und Möglichkeiten sind entsprechend so genau wie möglich an deren besondere Bedürfnisse angepasst.

Speziell für Studenten bieten einige Banken und Kreditinstitute ein sogenanntes Studentenkonto an. Bei einem solchen handelt es sich im Grunde genommen um ein normales Girokonto, von dem aus man Überweisungen tätigen kann, auf das man Geld erhalten kann und das alle klassischen Funktionen mit sich bringt, die man von einem Konto kennt. Die genauen Konditionen, Preise und Leistungen sind bei einem Studentenkonto aber an die Bedürfnisse von jungen Menschen mit einem geringeren Einkommen angepasst worden, um diesen so gut wie möglich gerecht zu werden. Bei einigen Anbietern heißt das, dass das Konto komplett gebührenfrei geführt werden kann, so lange es sich um ein Studentenkonto handelt, bei anderen sind die Gebühren zumindest erheblich niedriger als bei einem normalen Konto. Um ein Studentenkonto erhalten zu können oder sein bestehendes Konto zu einem solchen umwandeln zu lassen, muss man in der Regel nur einen Nachweis über sein Studium vorlegen, aus dem auch die voraussichtliche Dauer ersichtlich sein sollte. Ist man fertig mit dem Studium und hat somit keinen Anspruch mehr auf ein normales Studentenkonto, dann kann man bei den meisten Banken dennoch das gewohnte Konto behalten und lediglich die Konditionen anpassen lassen. So erspart man sich dann den Aufwand eines Wechsels und einer Änderung der Bankdaten an allen möglichen Stellen.

Der Stufenzins, häufig auch Staffelzins genannt, ist ein nach bestimmten Kriterien abgestufter Zinssatz. Es wird zwischen zeitlich gestaffelten Zinsen einerseits und betragsmäßig gestaffelten Zinsen andererseits unterschieden. Bei der zeitlichen Staffelung ändern sich die Zinsen während der Laufzeit eines Finanzprodukts, wohingegen sich betragsmäßige Zinssätze mit der Höhe des Anlagebetrags verändern.

Der Stufenzis bezeichnet einen nach bestimmten Kriterien abgestuften bzw. gestaffelten Zinssatz. Er wird deshalb oft auch Staffelzins genannt. Es wird zwischen dem zeitlich gestaffelten Stufenzins und dem betragsmäßig gestaffelten Stufenzins unterschieden. Ein zeitlich gestaffelter Zinssatz verändert sich innerhalb der Laufzeit eines Finanzprodukts. Am üblichsten ist eine jährliche und kontinuierliche Steigerung des Zinssatzes, weswegen der zeitlich gestaffelte Stufenzins vor allem bei langfristigen (4 Jahre und mehr) Kundeneinlagen von Banken angeboten wird. Bekannte Beispiele für einen zeitlich gestaffelten Stufenzins sind das Zuwachs- bzw. das Wachstumssparen, welches von diversen Sparkassen angeboten wird. Seltener finden sich zeitlich gestaffelte Zinssätze hingegen bei Kreditverträgen. Der betragsmäßig gestaffelte Stufenzins verändert sich hingegen mit dem hinterlegten Anlagebetrag. Er wird deshalb am häufigsten bei Tagesgeldkonten eingesetzt. Hier verändern sich die an die Kunden ausgezahlten Zinsen mit der Höhe der hinterlegten Einlage, wobei der Zinssatz häufig mit zunehmender Höhe der Einlage sinkt. Wer hohe Summen anlegen will, sollte deshalb prüfen, ob die parallele Führung mehrerer Tagesgeldkonten sinnvoll ist, um von relativ hohen Zinssätzen profitieren zu können.

Eine sogenannte Transaktionsnummer (Abkürzung: TAN) ist ein Einmalpasswort in Form einer Zahlenkombination, welches zur sicheren Ausführung einer Banktransaktion, wie zum Beispiel einer Überweisung, anstelle einer rechtskräftigen Unterschrift benutzt wird. Sie wird dem Nutzer in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt.

Die Transaktionsnummer (Abkürzung: TAN) ist ein Teil des Überprüfungsverfahrens von Nutzern im Home- oder Online-Banking. Die TAN wird vom Nutzer bei Transaktionen, wie zum Beispiel Überweisungen, als einmaliges Passwort in Form einer Kombination aus Zahlen eingegeben und ersetzt hierbei eine rechtskräftige Unterschrift. Zur Ermittlung einer TAN existieren unterschiedliche Verfahren. Beim normalen TAN-Verfahren wählt der Nutzer aus einer TAN-Liste in Papierform zu jeder Transaktion eine beliebige Nummer aus und gibt diese in das dafür vorgesehene Feld auf dem Bildschirm ein. Diese Liste ist zeitlich unbegrenzt gültig. Beim indizierten TAN-Verfahren (iTAN) erhält der Nutzer eine durchnummerierte Liste und muss eine TAN aus einer bestimmten Positionsnummer innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters eingeben. Die sogenannte mTAN (mobile TAN) wird dem Nutzer nach Erfassen der Transaktion per SMS zugesendet und ist spezifisch sowie zeitlich nur begrenzt gültig. Die SMS enthält weitere Informationen wie zum Beispiel die Kontonummer des Empfängers oder den Überweisungsbetrag. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit, vom entsprechenden Bankinstitut ein separates Chip-Gerät, einen sogenannten TAN-Generator, zu erwerben. Die TAN wird in diesem Verfahren vom Generator unter Verwendung der entsprechenden Bankomatkarte errechnet und anschließend auf dem Display angezeigt.
Die Transaktionsaufträge werden allgemein erst freigegeben, sobald der Nutzer die korrekte TAN im dafür vorgesehenen Feld eingegeben hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das man sein Girokonto überziehen kann. Dies ist innerhalb eines gewissen Rahmens möglich, den man als Überziehungsrahmen bezeichnet und der von der Bank jeweils festgelegt wird. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

Hat man als erwachsener Mensch mit einem festen Einkommen ein Girokonto, dann besteht in der Regel auch die Möglichkeit, sich für dieses einen Überziehungsrahmen von der Bank einräumen zu lassen. So wird es möglich mit dem Konto nicht nur im Bereich des vorhandenen Guthabens zu agieren, sondern auch ins Minus zu gehen, wenn beispielsweise noch Lastschriften abgehen und das Konto nicht mehr ausreichend gedeckt ist. Wie hoch der Überziehungsrahmen jeweils ist kommt auf verschiedene Faktoren an, wie zum Beispiel die eigene Bonität und die Höhe des eigenen Einkommens, aber natürlich auch das jeweilige Ermessen der Bank. Für die Nutzung des Überziehungsrahmens berechnet die Bank dann entsprechend ihrer Konditionen Zinsen und Gebühren, welche zusätzlich zum genutzten Rahmen anfallen und wieder zurück geführt werden müssen. Auch diese kommen auf die Bank und ihre Bedingungen an, so dass es sich hier auf jeden Fall lohnt, sich im Vorfeld zu informieren, damit man langfristig keine zu hohen Kosten auf sich nehmen muss.

Als Überziehungszinsen werden jene Zinsen bezeichnet, die einem Kunden eines Kontos bei einer Bank zu Lasten gehen, wenn dieser Kunde im vorher vereinbarten Maß sein Konto überzieht. Der Begriff ist etwas ungenau und schwammig, denn eigentlich sind damit korrekterweise Sollzinsen gemeint. Der Rahmen in dem ein Bankkunde in diesen Überziehungsrahmen gehen kann, richtet sich nach den Einkünften, die der Kunde bezieht und entspricht für gewöhnlich zwei Nettomonatseinkünfte, um realistisch zu gewährleisten, dass der Kreditnehmer auch wieder von selbst aus dem Überziehungsrahmen herauskommen kann. Wird nun auch dieses geduldete Limit weiter überzogen, fallen zusätzliche Kosten an. Die eigentlichen Überziehungs- oder Sollzinsen sind im Vergleich mit normalen Ratenkrediten um ein vielfaches höher und bewegen sich oft über 10 %. Die eigentlichen Überziehungszinsen werden erst angewandt, wenn der Kunde den bereits erwähnten eingeräumten Überziehungsrahmen ausschöpft, dann zahlt dieser sowohl Sollzinsen als auch Überziehungszinsen.

Was Umgangssprachlich also häufig mit Überziehungszinsen gemeint ist, sind eigentlich die Sollzinsen, die allein fällig werden, wenn ein Bankkunde einen eingeräumten Kreditrahmen seines Girokontos überzieht. Beide Zinsen werden unterschiedlich berechnet, wobei die Sollzinsen generell höher liegen, als die Überziehungszinsen. Da jedoch die Überziehungszinsen für eine weitere Ausreizung des eingeräumten Kreditrahmens fällig werden, sind diese zu vermeiden, da die Sollzinsen mitunter, je nach Bank, im zweistelligen Bereich bis zu 14 % liegen können. Schnell hat man dann bei einer maximalen Ausreizung der Überziehung fast 20 % Zinsen, ein ziemliches Horrorszenario. Die eingeräumte und damit geduldete Überziehung entspricht daher im Rahmen in etwa 1-2 Nettomonatsgehälter, um zu gewährleisten, dass der Kontoinhaber auch binnen weniger Monate wieder den Überziehungskredit ausgeglichen hat und während der Tilgung "nur" Sollzinsen und keine Überziehungszinsen zahlen muss. Banken geraten schon seit Jahren immer wieder in Kritik Soll- und Überziehungszinsen viel zu hoch anzusetzen und damit die Verschuldung vieler österreichischer Bürger voranzutreiben. Nutzern von Überziehungskrediten sei also geraten gar nicht erst den kompletten Rahmen der Überziehung auszuschöpfen, auch wenn das für den Moment einige Zahlungsengpässe lösen mag, steigert es nur zusätzlich die eigentliche Gesamtverschuldung bei der Bank. Banken kamen durch diese gefährliche Entwicklung der Sollzinsen noch nie so schnell zu Geld durch Verschuldung von Kontoinhabern gegenüber dem Kreditinstitut. Ist der Überziehungskredit nahezu ausgeschöpft, sollte neben Sparen auch die Option einer Umschuldung in Erwägung gezogen werden, um nicht zusätzlich noch Überziehungszinsen obendrauf zahlen zu müssen. Bei der Umschuldung wählt der Kontoinhaber einen günstigeren Kredit, als den Überziehungskredit, und gleicht durch dessen einmalige Ausschüttung den Überziehungskredit mit einem mal aus, wobei dieser dann nur die günstigeren Zinsen des Umschuldungskredit zahlen muss. In der Regel ist diese Variante wesentlich günstiger, als Monat für Monat teure Sollzinsen zahlen zu müssen.

Im Gegensatz zum häufiger vorkommenden „Oder-Konto“ sind das Und-Konto betreffende Aufträge nur von allen Kontoinhabern gemeinsam zu erteilen. Verfügungen einzelner Kontoinhaber ein Und-Konto betreffend darf das kontoführende Kreditinstitut nicht ausführen.

Führen mehrere Personen ein gemeinsames Konto, so muss die Art des Zugriffs auf das Konto geregelt sein. Wird das Konto als Und-Konto geführt, müssen sämtliche Aufträge das Konto betreffend von allen Kontoinhabern autorisiert werden, d.h. mit Unterschrift oder elektronischer Autorisierung versehen sein. Dies betrifft sowohl Verfügungen über das Kontoguthaben als auch die Vergabe von Vollmachten an Dritte sowie auch die Auflösung des Kontos selbst. Ein Kontoinhaber allein darf hingegen keine Aufträge erteilen.
In der Praxis verkompliziert diese Art der Kontoführung den Zugriff der einzelnen Kontoinhaber auf das Kontoguthaben. Überweisungsformulare müssen von allen Kontoinhabern unterschrieben sein, elektronische Transaktionen per Online-Banking müssen von allen Kontoinhabern freigegeben werden. Da dies insbesondere bei einer höheren Anzahl an Kontoinhabern auch technisch sehr kompliziert ist, bieten nicht alle Banken die elektronische Kontoführung für Und-Konten an. Verfügungen am Bankomaten sind bei Und-Konten gar nicht möglich, da Bankomatenkarten stets für eine Person ausgestellt sind und eine gemeinsame Autorisierung einer Abhebung am Bankomaten daher nicht möglich ist.
Und-Konten werden aufgrund der wenig alltagstauglichen Verfügungsmöglichkeiten hauptsächlich im geschäftlichen Geldverkehr eingesetzt. Im privaten Bereich treten Und-Konten beispielsweise bei Erbengemeinschaften auf.

Das Video-Ident-Verfahren ist eine Form der Identitätsbestätigung, die über eine Internetverbindung erfolgt und rechtlich anerkannt ist. Durch einen wenige Minuten dauernden Prozess wird im Zuge des Video-Ident-Verfahren die Identität des Antragstellers verifiziert und so zum Beispiel eine Kontoeröffnung ohne Vorsprache in der Bankfiliale ermöglicht.

So funktioniert das Video-Ident-Verfahren
Um das Video-Ident-Verfahren für die Verifizierung der angegebenen persönlichen Daten nutzen zu können, braucht der Antragssteller einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internetanschluss sowie eine Webcam. Zur Bestätigung der eigenen Person braucht es zudem ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.

Manche Anbieter setzen neben einer sicheren Internetverbindung (erforderlich für die Gewährleistung des Datenschutzes) zudem eine spezielle Software zur Übertragung der Daten voraus. Ist dies der Fall, muss vor dem Video-Ident-Verfahren die Software zunächst auf den Computer herunter geladen und installiert werden, bevor das eigentliche Video-Ident-Verfahren beginnen kann.

Für das Video-Ident-Verfahren braucht es:

  • Einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Webcam
  • Eine videotaugliche Internetverbindung
  • Ein amtliches und gültiges Ausweisdokument

Sind alle technischen Voraussetzungen für das Video-Ident-Verfahren gegeben erfolgt in der Regel eine kurze Terminvereinbarung für die zum Video-Ident-Verfahren nötige Videokonferenz und der anschließende Start eben dieser.

Im Zuge eines Videoanrufes / einer Videokonferenz wird das Video-Ident-Verfahren anschließend binnen weniger Minuten durchgeführt. Die Dauer des Video-Ident-Verfahren kann je nach Anbieter variieren, übersteigt jedoch nur in seltenen Fällen einen Zeitraum von fünf bis zehn Minuten. Während des Video-Ident-Verfahren muss der Antragsteller seine Personalien erneut benennen, allgemeine Fragen zum Antrag beantworten und auf Aufforderung sein Ausweisdokument gut sichtbar in die Kamera halten. Sobald der Anbieter alle erforderlichen Daten erhoben hat und die Identität des Antragstellers durch Sichtung des Ausweisdokumentes bestätigt werden konnte, ist das Video-Ident-Verfahren abgeschlossen und kann der Geschäftsprozess ohne weitere persönlichen Termine (Vorort oder via Internet) abgeschlossen werden.

Das Vielnutzer Girokonto ist geeignet für den Kontoinhaber der zahlreiche Ein- und Auszahlungen über sein Konto vornehmen will. Dabei ist er bestrebt, keine erhöhten Kosten zu zahlen. Bei der Eröffnung eines Girokontos sollte der Kunden der Bank mitteilen, dass er viele Zahlungsvorgänge tätigen wird, so dass die Konditionen in einem vernünftigen Kostenrahmen bleiben.

Ein Girokonto muss den Wünschen des Kunden entsprechen, sonst findet es keinen Zuspruch. Ist der Kontoinhaber ein Geschäftsmann oder eine Person, die viele Umsätze auf ihrem Konto tätigt, dann ist das Vielnutzer Girokonto das richtige Konto. Der Vielnutzer führt auf dem Konto eine Vielzahl von Kontentransaktionen durch und wünscht sich, dass nicht zu hohe Gebühren bei jeder Abbuchung entstehen.
Das Vielnutzer Girokonto kann deshalb, als ein Konto beschrieben werden, auf dem eine Vielzahl von Buchungen durchgeführt werden, dessen Kosten pro Buchung sich im Rahmen halten und nicht erhöht sind. Ein Pauschalpaket, bei dem für alle Transaktionen eine Pauschale gezahlt wird, ist hier vorzuziehen. Wenn es möglich ist, sollte in dieser Pauschale, auch die Preise für Bankomatkarte und Kreditkarte enthalten sein. Bei der Hausbank können unter Umständen Kosten bis einhundert Euro und mehr im Jahr auftreten, während bei einer Direktbank oft die Paketlösung kostenlos angeboten wird.
Der Vielnutzer tut also gut daran, sich verschiedenen Girokontoanbieter genau anzuschauen und auf ihre Geschäftskonditionen abzuklopfen. Kann die Hausbank da nicht mithalten, sollte der Kunde einen anderen Anbieter wählen, was zu einem Kostenersparnis führen muss.

Allem voran für Personen, die nur wenige Transaktionen im Monat tätigen möchten oder müssen, ist das sogenannte Wenignutzer Girokonto eine reizvolle Alternative zum klassischen Gehaltskonto. Reduzierte Kosten und ein für Wenignutzer unbedenkliches eingeschränktes Leistungsspektrum reduzieren die anfallenden Kontogebühren spürbar und ermöglichen das aktive Einsparen von Kosten und Gebühren.


Das Wenignutzer Girokonto – geringe Kontogebühren bei begrenzter Anzahl an Transaktionen
Das sogenannte Wenignutzer Girokonto ist eine besondere Form des klassischen Girokontos. Ähnlich dem klassischen Girokonto kann auch das Wenignutzer Girokonto als Gehaltskonto genutzt werden, jedoch unterliegt es klaren Voraussetzungen hinsichtlich der Nutzbarkeit.

Ein Wenignutzer Girokonto ist:

  • Ein Girokonto für sogenannte Wenignutzer.
  • Eine günstige Girokontovariante mit vergleichsweise geringen Kontogebühren.
  • Eine Girokontovariante mit begrenztem / Limitierten Service- und Dienstleistungen.
  • Ein Girokonto über welches nur eine bestimmte Anzahl an Transaktionen je Monat abgewickelt werden können.

Von einem Wenignutzer Girokonto spricht man, wenn durchschnittlich nicht mehr als 15 Buchungen je Monat erfolgen und somit das Girokonto nur wenig genutzt wird. Im Falle eines gängigen Girokontos wäre diese geringe Nutzung für den Bankkunden von Nachteil, da er nicht das volle Leistungsspektrum des Girokontos nutzt. So würden unnötige Kontogebühren bezahlt werden. Für diesen Zweck wurde das sogenannte Wenignutzer Girokonto entwickelt.

Angeboten von allen großen Bankinstituten und Sparkassen bietet das Wenignutzer Girokonto eine günstige Alternative zum klassischen Girokonto. Mit einer Kostenersparnis hinsichtlich der Kontogebühren von bis zu 50 Prozent erhält der Bankkunde eine günstige Girokontonutzung mit limitiertem Leistungsspektrum. So können über das Wenignutzer Girokonto durchschnittlich nur 10 bis 15 Transaktionen je Monat abgewickelt werden. Transaktionen, die dieses – von der Bank vorgegebenen – Volumen überschreiten, müssen mit Mehrgebühren bezahlt werden.

Grundsätzlich ist das Wenignutzer Girokonto perfekt für all jene Bankkunden, die ein Konto lediglich für den Erhalt des monatlichen Einkommens und die Bezahlung einzelner Rechnungen oder Daueraufträge (zum Beispiel Miete und Nebenkosten) benötigen. Bei bis zu 15 Transaktionen (beinhaltet Überweisungen wie auch Abhebungen vom Konto) lohnt sich das Wenignutzer Girokonto, da es bezüglich der Gebühren um ein Vielfaches günstiger ist, als klassische Girokonten mit umfassendem Leistungspaket.

Der Fachbegriff für alle Gutschriften und Gelder die man als Zahlung auf seinem Konto erhält ist Zahlungseingang. Jedes Plus auf dem Konto ist also ein Zahlungseingang, während Buchungen die vom Konto abgehen ein Zahlungsausgang sind.

Buchungen die auf dem Girokonto stattfinden werden in verschiedene Sparten unterteilt. Grundsätzlich muss man hier unterscheiden zwischen Beträgen, die ein Plus auf dem Konto darstellen und solchen, die ein Minus darstellen. Jede Gutschrift auf dem Konto, egal welchen Ursprungs sie ist, bezeichnet man dabei als einen Zahlungseingang. Dabei ist es egal ob es sich um eine Überweisung des Absenders handelt, das Geld per Lastschrift oder per Dauerauftrag auf dem Konto gutgeschrieben wird. Den Gegensatz zum Zahlungseingang bildet der Zahlungsausgang. Dieser Überbegriff fasst alle Zahlungen zusammen, die vom Konto weg gehen und somit eine Minus Buchung darstellen. Also Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge, welche vom eigenen Konto an einen anderen Empfänger gehen. Jeden Zahlungseingang kann man als Kontoinhaber auf den eigenen Kontoauszügen kontrollieren und zuordnen, dort sind Zahlungseingänge entweder mit einem Plus oder sogar farblich blau gekennzeichnet. Zahlungsausgänge hingegen erkennt man auf dem Kontoauszug an der Kennzeichung in roter Farbe oder aber mit einem Minus Zeichen.

Der Zahlungsverkehr umschreibt die Summe aller Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten innerhalb eines Landes (nationaler Zahlungsverkehr) oder zwischen verschiedenen Ländern oder Währungsgebieten (Auslandszahlungsverkehr bzw. internationaler Zahlungsverkehr). Er kann mit oder ohne Bargeld stattfinden.

Unter dem Begriff Zahlungsverkehr werden sämtliche Zahlungsvorgänge zusammengefasst, die zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten getätigt werden. Als Wirtschaftsobjekte können dabei ganze Volkswirtschaften (d. h. einzelne Staaten) oder einzelne Marktakteure (z. B. Unternehmen oder Privatpersonen) gelten. Es wird zwischen dem internationalen und dem nationalen Zahlungsverkehr unterschieden, wobei beiden Arten eine besonders große Bedeutung im täglichen Wirtschaftsleben zukommt. Der nationale Zahlungsverkehr vollzieht sich innerhalb der Grenzen eines Landes oder einer Währungsunion (z. B. Zahlungsvorgänge innerhalb Österreichs). Der internationale Zahlungsverkehr überschreitet hingegen Landesgrenzen und Währungen. Hierunter fallen etwa Zahlungsvorgänge von den USA nach Österreich. Aufgrund der Beteiligung mehrerer Staaten unterliegt er internationale Zahlungsverkehr besonderen Bestimmungen. Es kann außerdem nach dem jeweils verwendeten Zahlungsmedium unterschieden werden. Hiernach wird zwischen Barzahlungen, bargeldlosen Zahlungen und sogenannten halbbaren Zahlungen kategorisiert. Barzahlungen finden gänzlich ohne Konten statt (z. B. A übergibt B 10 €). Der bargeldlose Verkehr benötigt hingegen Konten auf Seiten des Zahlungsempfängers und des Auftraggebers (z. B. A überweist B 10 €). Damit der bargeldlose Zahlungsverkehr problemlos ablaufen kann und Zahlungen ankommen, müssen die Kontodaten beider Beteiligten bekannt sein. Beim halbbargeldlosen Zahlungsverkehr werden nur die Konto- bzw. Bankdaten des Zahlungsempfängers benötigt (z. B. A zahlt 10 € auf das Konto der B ein). In Wirtschaft, Verwaltung und dem internationalen Zahlungsverkehr werden Finanzaktivitäten bargeldlos getätigt, da der bargeldlose Zahlungsverkehr besonders effizient und leicht handhabbar ist. Bei Privathaushalten ist in Österreich hingegen die Barzahlung die vorherrschende Art, Zahlungen zu tätigen, wobei der bargeldlose Verkehr auch hier in Form von Bankomat- und Kreditkarten auf dem Vormarsch ist.

Der Besitzer eines Girokontos kann einer zweiten Person eine gewissen Verfügung über sein Girokonto einräumen. Damit erwirbt die zweite Person die Zeichnungsberechtigung über das Konto. Sie kann somit an allen Prozessen, die mit den Zahlungsvorgänge zusammenhängen teilnehmen und zwar über das Konto des Girokontoinhabers.

Kann eine Person für eine andere unterschreiben und hat das die gleiche Wirkung nach außen, als ob die Person unterschreibt und damit eine rechtlich verbindliche Erklärung abgegeben, wird im rechtlichen Sinne von Zeichnungsberechtigung gesprochen.
Bei einem Girokonto ist die Situation ähnlich. Die Person, die wie der Kontoinhaber zeichnungsberechtigt ist, kann am Zahlungsverkehr auf dem Girokonto teilnehmen.
Die Person wird zeichnungsberechtigt durch die Erklärung des Kontoinhabers. Der Kontoinhaber bleibt der rechtliche Vertreter über das Konto und ist dem Kreditinstitut verantwortlich in allen Rechtsangelegenheiten, die das Girokonto betreffen. Der Kontoinhaber alleine kann das Girokonto löschen oder Änderungen vornehmen, die nach außen wirken. Er verfügt über das Konto und trägt alle Rechte und Pflichten.
Der Zeichnungsberechtigte steht unter dem Kontoinhaber. Er erwirbt nur wenige Rechte und Pflichten aus der Berechtigung. Der Zeichnungsberechtigte ist abhängig vom Kontoinhaber. Zu jeder Zeit kann der Kontoinhaber die Zeichnungsberechtigung widerrufen.
Um berechtigt zu sein, Zugriff auf ein fremdes Konto zu erhalten, muss der Zeichnungsberechtigte seine Unterschrift, beim kontoführenden Kreditinstitut schriftlich niederlegen. Dazu muss er sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Der Vorgang kann persönlich in der Filiale vor Ort stattfinden, in dem der Kontoberater die Ausweispapiere kopiert oder bei Direkt- und Onlinebanken erfolgt die Legitimierung durch das Postidentverfahren über die ÖPAG. Das Verfahren ist identisch mit dem Verfahren zur Eröffnung eines Kontos oder der Beantragung eines Kredits. Nur die Formulare sind anders.
Der Zeichnungsberechtigte ist auf den Zahlungsverkehr beschränkt. Er kann keine Bankomatkarte oder Kreditkarte, mit oder ohne Kartenkredit, beantragen. Das alleine kann der Verfügungsberechtigte, der Kontoinhaber.
Dem Kontoinhaber muss klar sein, dass der Zeichnungsberechtigte über den Kontensaldo verfügen kann, denn dem kontoführenden Institut ist es egal, wer die Buchungen angibt.
Der Kontoinhaber kann auch dafür sorgen, dass der Zeichnungsberechtigte eine Bankomatkarte erhält und bargeldlose Zahlungen und Geldabhebungen am Geldautomat vornehmen kann.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Personen einander vertrauen. Beiden muss klar sein, dass die Kontoverfügungsberechtigung unwiderruflich ist. Das bedeutet, dass der Zeichnungsberechtigte auch gegen den Willen des Kontoinhabers eine Überweisung tätigen kann. Der Kontoinhaber kann dann nicht zur Bank gehen und die Aufhebung der Übereweisung verlangen. Es sollte genau geprüft werden, zu welchem Zweck,aus welchem Grund die Zeichnungsberechtigung erteilt wird. Alternativen wie die Grund und Zweck sonst erreicht werden können, sollten vor Erteilung genau bedacht werden.
Üblicherweise wird die Zeichnungsberechtigung unter Ehe- oder Lebenspartnern verfügt.

Eine Zweitkarte ist eine zweite Bankomatkarte für ein Konto mit den gleichen Funktionen wie die Hauptkarte. Die Zweitkarte ist für alle Kontenarten erhältlich und dient vor allem Familien und anderen Personengruppen, die ein Konto gemeinsam nutzen. Mit der Zweitkarte können die gleichen Operationen durchgeführt werden wie mit der Hauptkarte. Mit ihr ist es möglich, Geld abzuheben, Kontoauszüge auszudrucken und Überweißungen zu tätigen.

Eine Zweitkarte eines Kontos ist eine Bankomatkarte mit den gleichen Funktionen wie die Hauptkarte des jeweiligen Kontos. Mit einer Zweitkarte ist es möglich, Geld abzuheben, Überweißungen zu tätigen und Kontoauszüge auszudrucken. Ein Unterschied zur Hauptkarte des Kontos ist jedoch, dass die Zweitkarte eine andere Geheimzahl hat, was der Sicherheit des Kontos dient. Zweitkarten sind vor allem bei Konten von Vorteil, die von mehreren Personen genutzt werden. Dies können Familien, Freunde oder Geschäftspartner sein, die ein Konto gemeinsam verwenden. Mit einer Zweitkarte kann Geld auch vom Ausland abgehoben werden, genau wie mit der Hauptkarte des Kontos. Grundsätzlich unterscheiden sich die Hauptkarte und die Zweitkarte eines Kontos nicht, außer der Kunde des Kontos legt Einschränkungen für diese Karte fest. Hierbei kann es sich um eine maximale Grenze des abhebbaren Guthabens oder um eine Überziehungssperre handeln. Diese Einschränkungen können nützlich sein, wenn die Zweitkarte von einem Jugendlichen oder einem Kind genutzt wird.

Eine Zweitkarte kostet in der Regel weniger als die Hauptkarte eines Kontos. Die Kosten hängen jedoch vom Kontotyp und von der Bank ab. Wer Familienkunden oder andere Konten nutzt, die sich für mehrere Personen eignen, zahlt für eine Zweitkarte deutlich weniger als für die Hauptkarte. Es ist auch möglich, dass die Zweitkarte komplett gebührenfrei erhältlich ist. Die Kosten für die Zweitkarte sind dann in den Kontogebühren mit eingerechnet.

Eine Zweitkarte kann bei einer Bank jederzeit beantragt und gekündigt werden. Es ist jedoch wichtig sich darüber zu informieren, ob Zweitkarten mit dem jeweiligen Konto genutzt werden können. Für einfache Girokonten oder Jugendkoten bieten nicht alle Bankinstitute die Möglichkeit an, diese mit einer Zweitkarte zu nutzen.

Ein sogenanntes Zweitkonto ist in der Regel ein zusätzliches Bankkonto, welches neben dem eigentlichen Gehaltskonto eingerichtet wird und gerne für die Verwaltung und Koordination einzelner Zahlungen genutzt wird. Ein Beispiel für eine häufige Verwendung eines Zweitkontos ist die Verwaltung aller haushaltsrelevanten Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Zahlungen des täglichen Bedarfs.

Das Zweitkonto – ein Konto mit mannigfaltigen Vorteilen und Besonderheiten
In der Regel finden sogenannte Zweit- oder Nebenkonten immer dann Anwendung, wenn die Verwaltung einzelner finanzieller Posten oder aber deren Organisation vereinfacht werden sollen. So ist ein klassisches Anwendungsbeispiel für ein Zweitkonto die Verwaltung der anfallenden kosten für Heim und Haus. Doch auch das sogenannte Haushaltsgeld des Ehepartners kann mittels Zweitkontos geregelt werden.

Ein Zweitkonto:

  • Ist ein zusätzliches Konto neben einem klassischen Gehaltskonto
  • Ermöglich die separate Verwaltung bestimmter Zahlungen und Transaktionen
  • Kann oftmals zu günstigen Konditionen eröffnet werden.

Die Besonderheit des Zweitkontos zur separaten Verwaltung bestimmter Zahlungen und Transaktionen ist eine effektive Möglichkeit, einzelne Finanzposten voneinander getrennt zu verwalten. Ob nun für das Haushaltsgeld eingerichtet, als erste Finanzerfahrung für die Kinder gedacht oder zur Verwaltung von nicht persönlichen Geldern (zum Beispiel als Konto für den Verein) , das Zweitkonto bietet eine klare Trennung einzelner Finanzbereiche.

Zudem bieten viele Banken überaus vorteilhafte Konditionen für die Eröffnung eines Zweitkontos. Hat man bereits ein Girokonto bei einer Bank, ist diese oftmals bereit ein Zweitkonto zu geringen Kosten zu eröffnen. Nicht selten werden diese Zeitkonten als zusätzliches Leistungspaket gebührenfrei oder zu einem Bruchteil der Girokontogebühren offeriert.

Eine weitere Besonderheit des Zweitkontos ist die Verknüpfung mit dem Hauptkonto (Girokonto). So ist es zum Beispiel möglich, Wertbeträge vom Girokonto gebührenfrei auf das Zweitkonto zu überweisen. Gerne genutzt wird diese Verknüpfung des Zweitkontos mit dem Girokonto in Verbindung mit einem sogenannten Sparkonto, welches in der Regel eine bessere Verzinsung als das klassische Gehaltskonto bietet.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Zweitkonto sind, so nutzen Sie den hier vorhandenen Vergleich für Zweitkonten.

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