Wer hat ein Pensionskonto?
Menschen, die nach 1955 geboren worden sind, haben ein Anrecht auf ein Pensionskonto. Das Pensionskonto dient der Pensionsberechnung. Hier kann der Begriff „Konto“ für Verwirrung sorgen. Das Pensionskonto ist nämlich kein Girokonto, auf dem Geld überwiesen werden kann. Auch kann von diesem Konto kein Geld abgehoben werden. Das Pensionskonto gilt als virtuelles Konto, auf das sämtliche Beiträge der Pensionsversicherung einfließen – und das nicht als Geld, wie wir es alle kennen, sondern als Gutschrift.
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